Nachlass vorausschauend planen: Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Begünstigung und Steueroptimierung. Die vollständige Anleitung für Ehepaare, Konkubinat und Familien in der Schweiz.
Nachlassplanung bezeichnet die vorausschauende Regelung des eigenen Vermögens für den Todesfall und die Phase der Urteilsunfähigkeit. Sie umfasst alle rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Massnahmen, die sicherstellen, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird.
Das Schweizer Erbrecht (Art. 457–640 ZGB) gibt den Rahmen vor: Pflichtteile schützen nahe Angehörige, während die frei verfügbare Quote Ihnen Gestaltungsspielraum lässt. Seit dem neuen Erbrecht 2023sind die Pflichtteile der Kinder auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils reduziert (Art. 471 ZGB) — das gibt mehr Freiheit bei der Nachlassplanung.
Eine systematische Nachlassplanung folgt diesen fünf Schritten. Beginnen Sie mit der Bestandsaufnahme und arbeiten Sie sich bis zur Steueroptimierung vor.
Das Testament ist das zentrale Instrument der Nachlassplanung. Legen Sie fest, wer was erbt — innerhalb der gesetzlichen Pflichtteile. Seit 2023 haben Sie dank reduzierter Pflichtteile mehr Spielraum. Ein handschriftliches Testament (Art. 505 ZGB) ist kostenlos und einfach zu erstellen.
Bei komplexeren Verhältnissen (Patchwork-Familie, Unternehmensnachfolge, Konkubinat) bietet ein Erbvertrag mehr Sicherheit als ein Testament. Er ist bindend und kann nur mit Zustimmung aller Parteien geändert werden (Art. 494 ff. ZGB). Er muss notariell beurkundet werden.
Der Vorsorgeauftrag regelt, wer Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten führt, falls Sie urteilsunfähig werden (Art. 360 ff. ZGB). Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die KESB — nicht Ihre Familie.
Über einen Ehevertrag mit Meistbegünstigung, eine Begünstigungsklausel in der Pensionskasse oder einen Erbvertrag können Sie den überlebenden Partner maximal absichern. Bei Konkubinat ist ein Testament oder Erbvertrag zwingend nötig.
Prüfen Sie die kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuer. Gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten, die Wahl des Wohnsitzkantons und die Nutzung von Freibeträgen können die Steuerlast erheblich senken.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in der Schweiz kantonal geregelt — die Unterschiede sind enorm. Mit einer vorausschauenden Nachlassplanung lässt sich die Steuerlast legal und erheblich reduzieren.
Verteilen Sie grössere Zuwendungen über mehrere Jahre. In Kantonen mit sich erneuernden Freibeträgen können Sie den steuerfreien Betrag mehrfach nutzen und so das steuerbare Erbe reduzieren.
Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers (bei Grundstücken nach dem Liegenschaftsort). Die kantonalen Unterschiede sind erheblich — ein Wechsel kann sich bei grossen Vermögen lohnen.
Durch einen Ehevertrag mit Vorschlagszuweisung (Art. 216 ZGB) kann der überlebende Ehepartner den gesamten Vorschlag erhalten. In Kombination mit einer Nutzniessung am Kinderanteil wird der Ehepartner maximal begünstigt — und steuerfrei.
Die Schweizer Rechtsordnung bietet verschiedene Instrumente für die Nachlassplanung. Hier die wichtigsten — mit Verlinkung zu unseren ausführlichen Ratgebern.
Einseitige Verfügung über den Nachlass. Kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Handschriftlich (kostenlos) oder notariell beurkundet.
Art. 498–516 ZGB
Bindende Vereinbarung zwischen Erblasser und Erben. Bietet Rechtssicherheit, erfordert notarielle Beurkundung und die Zustimmung aller Beteiligten.
Art. 494–497 ZGB
Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen. Erbvorbezug wird bei der Erbteilung angerechnet (Art. 626 ZGB), Schenkung kann davon befreit werden.
Art. 626–632 ZGB
Regelt, wer Ihre Angelegenheiten führt, falls Sie urteilsunfähig werden. Handschriftlich oder notariell. Verhindert Eingreifen der KESB.
Art. 360–369 ZGB
Eine Stiftung ermöglicht es, Vermögen einem bestimmten Zweck zu widmen — z.B. Familienförderung oder gemeinnützige Ziele. Bei grösseren Vermögen eine Option zur langfristigen Nachlassgestaltung.
Art. 80–89 ZGB
Wer zu Lebzeiten Vermögen überträgt, muss die kantonale Schenkungssteuer beachten. Sätze, Freibeträge und Rechner für alle 26 Kantone.
Kantonales Steuerrecht
Ehepaare haben in der Schweiz verschiedene Möglichkeiten, den überlebenden Partner maximal zu begünstigen. Die Kombination von Ehe- und Erbrecht bietet erheblichen Gestaltungsspielraum.
Im Ehevertrag kann vereinbart werden, dass der gesamte Vorschlag (Vermögenszuwachs während der Ehe) dem überlebenden Ehepartner zugewiesen wird. Dadurch erhöht sich der Anteil des überlebenden Partners am Gesamtvermögen erheblich — bevor die Erbteilung überhaupt beginnt.
Im Testament oder Erbvertrag kann dem überlebenden Ehepartner die Nutzniessung am Erbteil der Kinder zugewiesen werden. Die Kinder erhalten ihr Erbe erst nach dem Tod beider Eltern. So bleibt das Vermögen beim überlebenden Partner — z.B. um die Immobilie zu behalten.
Seit dem neuen Erbrecht 2023 beträgt der Pflichtteil der Kinder nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dadurch ist die frei verfügbare Quote grösser — und kann dem Ehepartner zugewiesen werden. In Kombination mit der Meistbegünstigung erhält der überlebende Partner den grösstmöglichen Anteil.
Praxistipp:Die Kombination aus Meistbegünstigung (Ehevertrag), Nutzniessung (Testament) und maximaler Zuweisung der frei verfügbaren Quote ist die stärkste Absicherung für den überlebenden Ehepartner. Erbschaftssteuer fällt für Ehepartner in keinem Kanton an.
Konkubinatspartner haben in der Schweiz kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Nachlassplanung erbt der Partner nichts — unabhängig von der Dauer der Beziehung. Zudem zahlen Konkubinatspartner in den meisten Kantonen die höchsten Erbschaftssteuersätze.
Achtung: Hohe Erbschaftssteuer
Konkubinatspartner zahlen in den meisten Kantonen den Höchstsatz der Erbschaftssteuer (bis 40%). Nur wenige Kantone gewähren Vergünstigungen bei langjährigem Konkubinat (z.B. BS, BL nach 5 Jahren). Prüfen Sie die Steuerlast mit unserem Erbschaftssteuer-Rechner.
Testament erstellen: Vorlage, Formvorschriften und Anleitung nach Art. 498 ff. ZGB.
Bindende Nachlassregelung: Wann ein Erbvertrag sinnvoll ist und was er kostet.
Steuern, Ausgleichungspflicht und Tipps für Erbvorbezüge und Schenkungen.
Vorlage, Muster und Anleitung für den Vorsorgeauftrag nach Art. 360 ff. ZGB.
Berechnen Sie die Erbschaftssteuer in allen 26 Kantonen — kostenlos und sofort.
Nachlassplanung ist die vorausschauende Regelung des eigenen Nachlasses zu Lebzeiten. Sie umfasst die Verteilung des Vermögens nach dem Tod (Testament, Erbvertrag), die Vorsorge bei Urteilsunfähigkeit (Vorsorgeauftrag) und die Optimierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ziel ist es, den Nachlass nach den eigenen Wünschen zu gestalten und Streit unter den Erben zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Spätestens ab 50 Jahren oder bei einem grösseren Vermögen, Immobilienbesitz, einer Heirat, der Geburt von Kindern oder einer Scheidung sollte die Nachlassplanung angegangen werden. Auch Konkubinatspaare sollten frühzeitig planen, da sie ohne Regelung erbrechtlich nicht geschützt sind.
Die Kosten variieren je nach Komplexität. Ein handschriftliches Testament ist kostenlos. Eine notarielle Beurkundung kostet CHF 300 bis CHF 1'000. Eine umfassende Nachlassplanung durch einen Anwalt oder Notar (inkl. Steueroptimierung, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag) liegt typischerweise bei CHF 1'500 bis CHF 5'000. Bei komplexen Verhältnissen (Unternehmen, internationales Vermögen) kann es mehr kosten.
Nicht zwingend. Bei einfachen Verhältnissen (Ehepaar mit Kindern, überschaubares Vermögen) können Sie Testament und Vorsorgeauftrag selbst erstellen. Bei grösserem Vermögen, Immobilien, Patchwork-Familien, Konkubinat, Unternehmensnachfolge oder internationalem Bezug empfiehlt sich eine professionelle Beratung durch einen Notar oder Erbrechtsanwalt.
Die wichtigsten Instrumente sind: (1) Testament — einseitige Verfügung über den Nachlass (Art. 498 ff. ZGB). (2) Erbvertrag — bindende Vereinbarung zwischen Erblasser und Erben (Art. 494 ff. ZGB). (3) Erbvorbezug/Schenkung — Vermögensübertragung zu Lebzeiten. (4) Vorsorgeauftrag — Regelung bei Urteilsunfähigkeit (Art. 360 ff. ZGB). (5) Ehevertrag/Begünstigungsklausel — Begünstigung des überlebenden Ehepartners.
Legale Strategien zur Steueroptimierung sind: (1) Gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten, um Freibeträge mehrfach zu nutzen. (2) Ehegüterrecht optimal gestalten (Meistbegünstigung). (3) Wohnsitz in einem steuergünstigen Kanton wählen. (4) Nutzniessung bei Immobilienübertragungen einräumen. (5) Begünstigte Verwandtschaftsgrade nutzen (Ehepartner und Kinder sind in den meisten Kantonen steuerfrei).
Ohne Nachlassplanung greift die gesetzliche Erbfolge nach ZGB: Ehepartner und Kinder erben nach festen Quoten. Konkubinatspartner erben nichts. Die KESB bestimmt bei Urteilsunfähigkeit einen Beistand. Die Erbschaftssteuer wird nicht optimiert. Streit unter den Erben ist wahrscheinlicher, und die Erbteilung kann sich über Monate oder Jahre hinziehen.
Eine vollständige Enterbung ist nur in Ausnahmefällen möglich (Art. 477 ZGB): bei einer schweren Straftat gegen den Erblasser oder eine nahestehende Person, oder bei schwerer Verletzung familienrechtlicher Pflichten. Seit dem neuen Erbrecht 2023 ist der Pflichtteil der Kinder aber auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils reduziert (Art. 471 ZGB), was mehr Gestaltungsfreiheit gibt.
Überprüfen Sie Ihre Nachlassplanung alle 3 bis 5 Jahre sowie bei wichtigen Lebensereignissen: Heirat, Geburt, Scheidung, Todesfall, grössere Vermögensveränderungen, Umzug in einen anderen Kanton oder gesetzliche Änderungen (wie das neue Erbrecht 2023). Ein veraltetes Testament kann zu ungewollten Ergebnissen führen.
Ein Testament ist eine einseitige Verfügung, die der Erblasser jederzeit ändern oder widerrufen kann (Art. 498 ff. ZGB). Ein Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen — typischerweise Erblasser und Erben. Er kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden (Art. 494 ff. ZGB). Der Erbvertrag bietet mehr Rechtssicherheit, ist aber weniger flexibel.
Teil jeder Nachlassplanung: Wissen, wie viel Erbschaftssteuer Ihre Erben bezahlen müssen. Berechnen Sie es jetzt — kostenlos für alle 26 Kantone.
Erbschaftssteuer berechnenDieser Ratgeber dient zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Verhältnissen empfehlen wir die Konsultation eines Notars, Erbrechtsanwalts oder Steuerberaters.
Inhalt: Upchain Consulting AG
Regelmässig geprüft und aktualisiert · Stand: April 2026