Rechtlich geprüft · Stand 2026

Pflichtteil Schweiz — Rechner, Berechnung & neues Erbrecht 2026

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil, wie hoch ist er und was hat sich mit dem neuen Erbrecht 2023 geändert? Alles zu Pflichtteilen, frei verfügbarer Quote und Enterbung nach Art. 470–478 ZGB.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht und vom Erblasser nicht entzogen werden kann (Art. 470–471 ZGB). Er schützt Nachkommen und den Ehegatten davor, im Testament übergangen zu werden.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue, reduzierte Pflichtteile. Die Pflichtteile der Kinder wurden von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbteils gesenkt, und Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Dadurch ist die frei verfügbare Quote deutlich grösser geworden — Erblasser haben mehr Spielraum bei der Nachlassplanung.

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Neues Erbrecht seit 1.1.2023

CHF

Neues Erbrecht 2023 — Was hat sich geändert?

Am 1. Januar 2023 trat die Erbrechtsrevision in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft die Pflichtteile. Hier der direkte Vergleich:

Alt (vor 2023)

  • Kinder: 3/4 des gesetzlichen Erbteils
  • Ehegatte: 1/2 des gesetzlichen Erbteils
  • Eltern: 1/2 des gesetzlichen Erbteils
  • Frei verfügbare Quote: Relativ klein

Neu (seit 2023)

  • Kinder: 1/2 des gesetzlichen Erbteils
  • Ehegatte: 1/2 des gesetzlichen Erbteils (unverändert)
  • Eltern: Kein Pflichtteil mehr
  • Frei verfügbare Quote: Deutlich grösser — mehr Gestaltungsspielraum

Wichtiger Hinweis

Die neuen Pflichtteile gelten für alle Todesfälle ab dem 1. Januar 2023 — unabhängig davon, wann das Testament verfasst wurde. Bestehende Testamente sollten auf die neuen Regelungen überprüft werden.

Pflichtteile im Überblick

Die Höhe der Pflichtteile hängt von der Familienkonstellation ab. Hier die wichtigsten Szenarien nach neuem Erbrecht:

FamiliensituationPflichtteil EhegattePflichtteil KinderFrei verfügbar
Verheiratet + Kinder1/4 des Nachlasses1/4 gesamt50%
Verheiratet, keine Kinder3/8 des Nachlasses62.5%
Unverheiratet + Kinder1/2 gesamt50%
Unverheiratet, keine Kinder100%

Gut zu wissen

Eltern haben seit 2023 keinen Pflichtteil mehr. Unverheiratete Personen ohne Kinder können daher über ihren gesamten Nachlass frei verfügen — zum Beispiel zugunsten von Freunden, Lebenspartnern oder gemeinnützigen Organisationen.

Pflichtteil Kinder Schweiz — Was gilt seit dem neuen Erbrecht?

Die grösste Änderung des neuen Erbrechts 2023 betrifft den Pflichtteil der Kinder. Hier alles, was Eltern und Kinder wissen müssen:

Pflichtteil Kinder: Alt vs. Neu

Vor 2023

Pflichtteil = 3/4 des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Kind und Ehegatten: 3/8 des Nachlasses.

Seit 2023

Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Kind und Ehegatten: 1/4 des Nachlasses.

Rechenbeispiel: 2 Kinder und Ehegatte

Nachlassvermögen: CHF 600'000

ErbeGesetzlicher ErbteilPflichtteil (neu)In CHF
Ehegatte1/2 = CHF 300'0001/2 davon = 1/4CHF 150'000
Kind 11/4 = CHF 150'0001/2 davon = 1/8CHF 75'000
Kind 21/4 = CHF 150'0001/2 davon = 1/8CHF 75'000
Frei verfügbar50% des NachlassesCHF 300'000

Vor 2023 wären nur CHF 150'000 frei verfügbar gewesen — jetzt ist es das Doppelte.

Was bedeutet das für Eltern?

  • Mehr Gestaltungsfreiheit: 50% des Nachlasses können frei verteilt werden — an den Ehegatten, an ein bestimmtes Kind, an den Lebenspartner oder eine Organisation.
  • Patchwork-Familien profitieren: Stiefkinder oder der neue Partner können stärker begünstigt werden, ohne Pflichtteile der leiblichen Kinder zu verletzen.
  • Testament prüfen: Bestehende Testamente, die vor 2023 geschrieben wurden, sollten auf die neuen Pflichtteile überprüft werden — sie könnten jetzt mehr Spielraum bieten.

Enkelkinder und Pflichtteil

Enkelkinder treten an die Stelle ihres vorverstorbenen Elternteils (Eintrittsprinzip). Sie erhalten den gleichen Pflichtteil, der dem vorverstorbenen Elternteil zugestanden hätte. Sind sowohl Kinder als auch Enkel am Leben, erben nur die Kinder direkt.

Enterbung — Wann ist sie möglich?

Eine Enterbung nach Art. 477–478 ZGB ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Sie entzieht einem Pflichtteilsberechtigten seinen gesetzlich geschützten Anteil am Nachlass.

Schwere Straftat

Enterbung ist möglich bei einer schweren Straftat gegen den Erblasser oder eine ihm nahestehende Person. Beispiele: Körperverletzung, versuchte Tötung, schwerer Betrug oder Diebstahl.

Schwere Pflichtverletzung

Oder bei schwerer Verletzung familienrechtlicher Pflichten gegenüber dem Erblasser oder seinen Angehörigen. Beispiele: Vollständiger Kontaktabbruch über viele Jahre, Vernachlässigung der Unterhaltspflicht.

Formelle Anforderungen

Die Enterbung muss im Testament ausdrücklich angeordnet und begründet werden. Eine Enterbung ohne nachvollziehbare Begründung ist ungültig. Die Beweislast liegt bei den übrigen Erben — sie müssen im Streitfall belegen, dass der Enterbungsgrund vorliegt.

Was tun bei Pflichtteilsverletzung?

Wenn Ihr Pflichtteil durch ein Testament, Schenkungen oder einen Erbvertrag verletzt wurde, haben Sie rechtliche Möglichkeiten. Hier die wichtigsten Schritte:

1

Pflichtteilsverletzung prüfen

Wurde der Pflichtteil durch Testament, Schenkungen oder Erbvertrag verletzt? Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Pflichtteil und vergleichen Sie ihn mit dem, was Sie tatsächlich erhalten. Berücksichtigen Sie dabei auch Schenkungen der letzten 5 Jahre vor dem Tod (Art. 527 ZGB).

2

Herabsetzungsklage (Art. 522 ZGB)

Die Herabsetzungsklage ist das zentrale Instrument bei Pflichtteilsverletzung. Sie muss innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis der Verletzung eingereicht werden, spätestens jedoch 10 Jahre nach Eröffnung der letztwilligen Verfügung. Das Gericht setzt die Verfügung auf den Pflichtteil herab.

3

Ungültigkeitsklage

Falls das Testament formungültig ist (z.B. nicht handschriftlich verfasst) oder unter unzulässigem Einfluss erstellt wurde (Drohung, Irrtum, Urteilsunfähigkeit), kann eine Ungültigkeitsklage nach Art. 519 ZGB erhoben werden. Diese hebt das gesamte Testament oder einzelne Verfügungen auf.

Gestaltungsmöglichkeiten

Mit dem neuen Erbrecht haben Sie mehr Spielraum bei der Nachlassplanung. Hier die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten:

Meistbegünstigung des Ehegatten

Der Ehegatte erhält den maximal möglichen Anteil: Nutzniessung am gesamten Nachlass plus die frei verfügbare Quote zu Eigentum. So ist der überlebende Ehegatte optimal abgesichert.

Lebzeitige Zuwendungen

Erbvorbezüge und Schenkungen ermöglichen eine gezielte Verteilung des Vermögens bereits zu Lebzeiten. So können Sie die Wirkung Ihres Nachlasses miterleben und steuerlich optimieren.

Erbvertrag

Eine verbindliche Vereinbarung mit Pflichtteilsberechtigten, zum Beispiel ein Pflichtteilsverzicht. Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden und bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Stiftung

Die frei verfügbare Quote kann einer Stiftung zugewendet werden. So lässt sich ein bleibendes Vermächtnis schaffen — zum Beispiel für wohltätige Zwecke, Bildung oder Forschung.

Pflichtteil bei Konkubinat und Patchwork-Familien

Die Pflichtteile spielen eine besonders wichtige Rolle, wenn der Erblasser Personen begünstigen will, die kein gesetzliches Erbrecht haben. Zwei häufige Konstellationen:

Konkubinatspaar mit Kindern

Der Konkubinatspartner kann maximal die frei verfügbare Quote erben – also 50% des Nachlasses (neues Recht). Die andere Hälfte steht den Kindern als Pflichtteil zu. Seit 2023 ist dieser Spielraum doppelt so gross wie zuvor.

Tipp: Mit einem Erbvertrag können die Kinder freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten (Erbverzicht).

Patchwork-Familie

Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteil. Nur leibliche und adoptierte Kinder sind pflichtteilsgeschützt. Der neue Ehepartner hat einen Pflichtteil von 1/2 des gesetzlichen Erbteils.

Tipp: Stiefkinder können per Erbvertrag oder Erbvorbezug begünstigt werden – die Schenkungssteuer ist dabei zu beachten.

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Häufige Fragen zum Pflichtteil

Was ändert sich mit dem neuen Erbrecht 2023?

Pflichtteile der Kinder wurden von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbteils reduziert. Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Die frei verfügbare Quote ist dadurch grösser geworden — Erblasser haben deutlich mehr Gestaltungsfreiheit bei der Nachlassplanung.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

Nur noch Nachkommen (Kinder, Enkel) und der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Partner. Eltern haben seit dem 1. Januar 2023 keinen Pflichtteil mehr.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

1/2 des gesetzlichen Erbteils. Bei 2 Kindern und einem Ehegatten: Gesetzlicher Erbteil pro Kind = 1/4, Pflichtteil pro Kind = 1/8 des Nachlasses.

Kann ich mein Kind enterben?

Nur unter strengen Voraussetzungen nach Art. 477-478 ZGB: Schwere Straftat gegen den Erblasser oder nahe Angehörige, oder schwere Verletzung familienrechtlicher Pflichten. Die Enterbung muss im Testament ausdrücklich angeordnet und begründet werden.

Was ist die frei verfügbare Quote?

Der Teil des Nachlasses, über den der Erblasser frei per Testament oder Erbvertrag verfügen kann. Er ergibt sich aus dem Nachlass abzüglich aller Pflichtteile.

Was passiert bei einer Pflichtteilsverletzung?

Der benachteiligte Erbe kann eine Herabsetzungsklage nach Art. 522 ZGB erheben. Frist: 1 Jahr ab Kenntnis der Verletzung, spätestens 10 Jahre nach Testamentseröffnung.

Können Erben auf den Pflichtteil verzichten?

Ja, durch einen notariell beurkundeten Erbverzichtsvertrag (Art. 495 ZGB). Dieser ist bindend und kann nicht einseitig widerrufen werden.

Gilt der Pflichtteil auch bei Schenkungen zu Lebzeiten?

Ja. Schenkungen der letzten 5 Jahre vor dem Tod können zur Pflichtteils-Berechnung herangezogen werden (Art. 527 ZGB). Bei Pflichtteilsverletzung ist eine Herabsetzungsklage möglich.

Wie berechne ich den Pflichtteil bei einer Scheidung?

Nach einer Scheidung verliert der Ex-Ehepartner sämtliche erbrechtlichen Ansprüche und Pflichtteile. Er wird behandelt, als wäre die Ehe nie geschlossen worden. Die Pflichtteile der Kinder bleiben unverändert — sie erben unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet, geschieden oder unverheiratet sind.

Können Pflichtteile durch einen Erbvertrag umgangen werden?

Nein, Pflichtteile können auch durch einen Erbvertrag nicht entzogen werden. Was aber möglich ist: Ein pflichtteilsberechtigter Erbe kann in einem Erbvertrag freiwillig auf seinen Pflichtteil verzichten (Erbverzicht nach Art. 495 ZGB). Der Verzicht muss öffentlich beurkundet werden und kann entgeltlich (gegen Abfindung) oder unentgeltlich erfolgen.

Wie wirkt sich eine Schenkung auf den Pflichtteil aus?

Schenkungen der letzten 5 Jahre vor dem Tod können bei der Pflichtteils-Berechnung zum Nachlass hinzugerechnet werden (Art. 527 ZGB). Wenn dadurch Pflichtteile verletzt werden, können die betroffenen Erben eine Herabsetzungsklage einreichen. Auch lebzeitige Zuwendungen an pflichtteilsgeschützte Erben (Erbvorbezüge) werden bei der Berechnung berücksichtigt.

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Dieser Ratgeber dient zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Nachlasssituationen empfehlen wir die Konsultation eines Erbrechts-Spezialisten oder Notars.

Inhalt: Upchain Consulting AG

Regelmässig geprüft und aktualisiert · Stand: Mai 2026