Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Graubünden (GR)

Im Kanton Graubünden wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 15%.

Jetzt berechnen

Das Wichtigste in Kürze

Der Kanton Graubünden erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Es gelten feste Steuersätze (lineare Besteuerung), die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 15%. Besonderheit: Gesetzesrevision in Kraft seit 2019 (Erbanfallsteuer). Freibeträge gelten für: Geschwister (CHF 7'000.–), Onkel / Tante (CHF 7'000.–), Neffe / Nichte (CHF 7'000.–), Nicht verwandt / Dritte (CHF 7'000.–). Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton Graubünden für Ihren konkreten Fall zu berechnen.

Erbschaftssteuer Graubünden berechnen

Geben Sie den Erbschaftsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Graubünden zu berechnen.

Erbschaftssteuer berechnen

Alle 26 Kantone, aktuell

CHF

Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Graubünden

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Graubünden.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuerfrei

Geschwister

Steuersatz5% (Freibetrag CHF 7'000.–)
FreibetragCHF 7'000.–

Onkel / Tante

Steuersatz15% (Freibetrag CHF 7'000.–)
FreibetragCHF 7'000.–

Neffe / Nichte

Steuersatz5% (Freibetrag CHF 7'000.–)
FreibetragCHF 7'000.–

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz15% (Freibetrag CHF 7'000.–)
FreibetragCHF 7'000.–

Gut zu wissen -- Graubünden

Besonderheiten im Kanton Graubünden

Gesetzesrevision in Kraft seit 2019 (Erbanfallsteuer). Eltern seit Reform steuerfrei. Lineare Sätze: Geschwister/Neffe/Nichte 5%, Onkel/Tante/Dritte 15%. Freibetrag CHF 7'000 für alle steuerpflichtigen Erben.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Graubünden gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: gr.ch (Wegleitung Erbschafts- und Schenkungssteuer 2024), stv.gr.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Graubünden

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Graubünden?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Graubünden hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 5% und 15%.

Wer ist im Kanton Graubünden von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Graubünden sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Graubünden?

Ja, im Kanton Graubünden gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Geschwister: CHF 7'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Onkel / Tante: CHF 7'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Neffe / Nichte: CHF 7'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Nicht verwandt / Dritte: CHF 7'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton Graubünden Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Graubünden vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Graubündenwohnhaft, gelten die Graubündener Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Weiterführende Ratgeber

Vertiefen Sie Ihr Wissen rund um Erbschaft, Steuern und Vorsorge in der Schweiz.

Erbschaftssteuer in anderen Kantonen

Vergleichen Sie die Erbschaftssteuer in allen Schweizer Kantonen.

Erbschaft planen -- Steuern sparen

Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden. Zuletzt aktualisiert: April 2026.