Der Kanton Schwyz erhebt keine Erbschaftssteuer. Erbschaften und Schenkungen sind für alle Verwandtschaftsgrade vollständig steuerfrei -- unabhängig von der Höhe des Betrags.
Jetzt berechnenDer Kanton Schwyz erhebt keine Erbschaftssteuer. Sämtliche Erbschaften und Schenkungen sind vollständig steuerfrei — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, der Höhe des Nachlasses oder der Art der vererbten Vermögenswerte. Schwyz ist damit einer von nur zwei Kantonen in der Schweiz (neben Obwalden), die komplett auf eine Erbschaftssteuer verzichten. Dies kann den Kanton besonders attraktiv für die Nachfolgeplanung bei grösseren Vermögen machen. Auch eine Schenkungssteuer wird nicht erhoben, sodass Vermögensübertragungen zu Lebzeiten ebenfalls steuerfrei sind. Trotz der Steuerfreiheit gelten die erbrechtlichen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB, Art. 457–640) uneingeschränkt — einschliesslich der gesetzlichen Erbfolge, der Pflichtteile und der Verfügungsfreiheit. Für die Besteuerung ist stets der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser) massgebend, nicht der Wohnsitz der Erben. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Steuerersparnis im Kanton Schwyz im Vergleich zu allen anderen Kantonen zu berechnen.
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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.
Der Kanton Schwyz erhebt keine Erbschaftssteuer auf kantonaler Ebene.
Im Kanton Schwyz gibt es keine kantonale Erbschaftssteuer. Alle Erbschaften und Schenkungen sind vollständig steuerfrei -- unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des Betrags.
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Schwyz erhebt keine Erbschaftssteuer. Vollständige Befreiung aller Erben unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Im Kanton Schwyz gibt es keine Erbschaftssteuer. Alle Erbschaften sind vollständig steuerfrei, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des Nachlasses.
Da der Kanton Schwyz keine Erbschaftssteuer erhebt, sind alle Erben vollständig befreit -- unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Da im Kanton Schwyz keine Erbschaftssteuer erhoben wird, sind Freibeträge nicht relevant. Der gesamte Nachlass ist steuerfrei.
Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Schwyz vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.
Die Kantone Schwyz und Obwalden haben sich bewusst dafür entschieden, keine Erbschaftssteuer zu erheben. Dies ist Teil einer steuerpolitischen Strategie, um als Wohnsitzkanton attraktiv zu bleiben -- insbesondere für vermögende Privatpersonen. Da in der Schweiz die Erbschaftssteuer auf kantonaler Ebene geregelt ist, hat jeder Kanton die Freiheit, eigene Regeln festzulegen oder die Steuer vollständig abzuschaffen.
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Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz. Zuletzt aktualisiert: April 2026.