Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner ist von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 20%.
Jetzt berechnenDer Kanton Appenzell Innerrhoden erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Es gelten feste Steuersätze (lineare Besteuerung), die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 20%. Besonderheit: Einer der wenigen Kantone, die Kinder besteuern: 1% mit hohem Freibetrag CHF 300'000. Freibeträge gelten für: Kinder (CHF 300'000.–), Enkel (CHF 300'000.–), Eltern (CHF 20'000.–), Geschwister (CHF 5'000.–), Onkel / Tante (CHF 5'000.–), Neffe / Nichte (CHF 5'000.–), Nicht verwandt / Dritte (CHF 5'000.–). Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton Appenzell Innerrhoden für Ihren konkreten Fall zu berechnen.
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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.
Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Appenzell Innerrhoden.
Einer der wenigen Kantone, die Kinder besteuern: 1% mit hohem Freibetrag CHF 300'000. Auch Eltern steuerpflichtig: 4% mit Freibetrag CHF 20'000. Lineare Sätze: Geschwister 6%, Onkel/Tanten 10%, Dritte 20%.
Quellen: wikipedia.org, erbrechtsinfo.ch (Credit Suisse Tabelle). Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.
Die Erbschaftssteuer im Kanton Appenzell Innerrhoden hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner ist befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 1% und 20%.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:
Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.
Ja, im Kanton Appenzell Innerrhoden gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:
Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Appenzell Innerrhoden vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.
Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Appenzell Innerrhodenwohnhaft, gelten die Appenzell Innerrhodener Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.
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Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Appenzell Innerrhoden. Zuletzt aktualisiert: April 2026.