Alles zum Vorsorgeauftrag in der Schweiz: Was er regelt, wie Sie ihn erstellen und was passiert, wenn Sie keinen haben. Mit kostenloser Vorlage und Schritt-für-Schritt-Anleitung nach Art. 360–369 ZGB.
Ein Vorsorgeauftrag ist ein Dokument, mit dem Sie festlegen, wer Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten regelt, falls Sie durch Unfall, Krankheit oder Altersschwäche dauerhaft urteilsunfähig werden. Der Vorsorgeauftrag ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in den Art. 360–369 ZGB geregelt und seit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Mit einem Vorsorgeauftrag behalten Sie die Kontrolle: Sie bestimmen selbst, welche Vertrauensperson sich um Sie kümmert — und nicht die KESB. Der Vorsorgeauftrag kann drei Bereiche umfassen: die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr. Er ergänzt das Testament, das erst nach dem Tod wirkt.
Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ist die Behörde, die in der Schweiz für den Schutz urteilsunfähiger Erwachsener zuständig ist. Ein Vorsorgeauftrag reduziert den Einfluss der KESB erheblich — ersetzt sie aber nicht vollständig.
Auch mit Vorsorgeauftrag spielt die KESB eine Rolle: Sie prüft die Formgültigkeit, stellt fest, ob Sie bei der Errichtung urteilsfähig waren, und überwacht auf Anfrage die Tätigkeit der beauftragten Person. Die KESB kann die beauftragte Person absetzen, wenn diese ihre Pflichten verletzt (Art. 368 ZGB).
Ohne Vorsorgeauftrag errichtet die KESB eine Beistandschaft und ernennt einen Beistand — oft eine externe Fachperson, nicht ein Familienmitglied. Der Beistand muss der KESB regelmässig Rechenschaft ablegen. Dieses Verfahren kann Monate dauern und verursacht laufende Kosten (Entschädigung des Beistands, Verfahrenskosten).
Seit 2013 gibt es ein eingeschränktes gesetzliches Vertretungsrecht für Ehepartner. Dieses erlaubt dem Ehepartner, Alltagsgeschäfte zu erledigen (Rechnungen bezahlen, Versicherungen, medizinische Routine). Es reicht aber nicht für grössere Entscheide wie Immobilienverkauf, Heimplatzierung oder Vermögensverwaltung. Dafür brauchen Sie einen Vorsorgeauftrag.
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung werden oft verwechselt, regeln aber unterschiedliche Dinge. Idealerweise erstellen Sie beide Dokumente.
| Kriterium | Vorsorgeauftrag | Patientenverfügung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 360–369 ZGB | Art. 370–373 ZGB |
| Umfang | Umfassend: Finanzen, Recht, persönliche Belange | Nur medizinische Entscheidungen |
| Formvorschrift | Handschriftlich oder notariell (Art. 361 ZGB) | Schriftlich, datiert und unterschrieben |
| Validierung | KESB prüft und setzt ihn in Kraft | Gilt sofort, kein Behördenentscheid nötig |
Einen Vorsorgeauftrag zu erstellen ist einfacher, als viele denken. Sie brauchen keinen Anwalt — nur Papier, Stift und diese Anleitung. Beachten Sie aber die strengen Formvorschriften nach Art. 361 ZGB, sonst ist das Dokument ungültig.
Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben sein (inkl. Datum und Unterschrift) oder durch eine Urkundsperson öffentlich beurkundet werden (Art. 361 ZGB). Ein am Computer getippter und nur unterschriebener Vorsorgeauftrag ist ungültig.
Wählen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen. Das können Familienmitglieder, Freunde oder auch professionelle Personen (z.B. Treuhänder, Anwalt) sein. Bestimmen Sie immer mindestens eine Ersatzperson.
Definieren Sie klar: Personensorge (Wohnen, Pflege, Gesundheit), Vermögenssorge (Bankkonten, Rechnungen, Steuern, Immobilien) und Vertretung im Rechtsverkehr (Verträge, Behörden, Versicherungen).
Legen Sie fest, ob die beauftragte Person entschädigt wird. Erteilen Sie besondere Weisungen, z.B. dass Sie möglichst lange zu Hause gepflegt werden möchten.
Schreiben Sie Ort und Datum und setzen Sie Ihre Unterschrift darunter. Melden Sie den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt an (Art. 361 Abs. 3 ZGB, Gebühr ca. CHF 75). Informieren Sie die beauftragte Person.
Die Kosten für einen Vorsorgeauftrag variieren stark — von CHF 0 (handschriftlich) bis über CHF 1'500 (Anwalt mit Beratung). Hier der Überblick:
| Variante | Kosten | Vorteile |
|---|---|---|
| Handschriftlich (selbst) | Gratis | Kostenlos, jederzeit möglich, volle Kontrolle |
| Notariell beurkundet | CHF 300–1'000 | Rechtssicherheit, Beratung, schwerer anfechtbar |
| Anwalt mit Beratung | CHF 500–1'500 | Individuelle Beratung, komplexe Situationen |
| Zivilstandsamt-Registrierung | CHF 75 | KESB findet den Vorsorgeauftrag im Ernstfall |
Tipp: Für die meisten Personen reicht ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag vollkommen aus. Eine notarielle Beurkundung lohnt sich vor allem bei grösserem Vermögen, Immobilienbesitz oder komplexen Familienverhältnissen. Vergessen Sie aber in keinem Fall die Registrierung beim Zivilstandsamt (CHF 75).
Die folgende Vorlage zeigt, wie ein vollständiger Vorsorgeauftrag formuliert werden kann. Passen Sie den Inhalt an Ihre persönliche Situation an.
Wichtiger Hinweis
Ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag muss zwingend vollständig von Hand geschrieben sein. Drucken Sie diese Vorlage nicht aus und unterschreiben Sie sie nicht einfach — das wäre ungültig.
Vorsorgeauftrag
Ich, [Vorname Name], geboren am [Geburtsdatum], von [Heimatort], wohnhaft in [Adresse], errichte hiermit in urteilsfähigem Zustand folgenden Vorsorgeauftrag gemäss Art. 360 ff. ZGB:
1. Beauftragte Person
Ich beauftrage [Vorname Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], meine [Beziehung: Ehepartner/Tochter/Sohn/etc.], mit der umfassenden Wahrnehmung meiner Angelegenheiten.
2. Ersatzperson
Sollte die unter Ziffer 1 genannte Person den Auftrag nicht übernehmen können oder wollen, beauftrage ich ersatzweise [Vorname Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse].
3. Aufgabenbereiche
Die beauftragte Person übernimmt:
4. Besondere Weisungen
5. Entschädigung
Die beauftragte Person erhält eine angemessene Entschädigung gemäss den Richtlinien der zuständigen KESB.
[Ort], den [Tag. Monat (ausgeschrieben) Jahr]
[Eigenhändige Unterschrift]
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Wichtig: Ein ausgedrucktes PDF, das nur unterschrieben wird, ist ungültig. Der handschriftliche Vorsorgeauftrag muss vollständig von Hand geschrieben sein (Art. 361 ZGB). Diese PDF-Vorlage dient als inhaltliche Orientierung zum Abschreiben — oder lassen Sie Ihren Vorsorgeauftrag notariell beurkunden.
Bei Ehepaaren ist es naheliegend, sich gegenseitig als beauftragte Person einzusetzen. Wichtig: Jede Person braucht ihren eigenen Vorsorgeauftrag. Ein gemeinsamer Vorsorgeauftrag ist rechtlich nicht möglich.
Das gesetzliche Vertretungsrecht (Art. 374 ZGB) erlaubt dem Ehepartner nur Alltagsgeschäfte. Für den Verkauf einer Immobilie, die Kündigung eines Mietvertrags, eine Heimplatzierung oder grössere Vermögensentscheide brauchen Sie einen Vorsorgeauftrag — sonst muss die KESB eingeschaltet werden.
Im Idealfall erstellen beide Ehepartner je einen Vorsorgeauftrag, der den anderen als beauftragte Person einsetzt — und jeweils eine Ersatzperson bestimmt (z.B. ein erwachsenes Kind oder eine Vertrauensperson). So ist auch der Fall abgedeckt, dass beide Partner gleichzeitig urteilsunfähig werden.
Der Vorsorgeauftrag tritt nicht automatisch in Kraft, wenn Sie urteilsunfähig werden. Es braucht ein formelles Verfahren durch die KESB (Art. 363 ZGB):
Demenz ist der häufigste Grund, warum ein Vorsorgeauftrag in Kraft tritt. Umso wichtiger ist es, den Vorsorgeauftrag rechtzeitig zu erstellen — solange die Urteilsfähigkeit noch gegeben ist.
Wann ist es zu spät?
Ein Vorsorgeauftrag kann nur errichtet werden, solange die Person urteilsfähig ist. Bei einer Demenzdiagnose kommt es auf das Stadium an: In der Anfangsphase ist die Urteilsfähigkeit oft noch gegeben. Im Zweifelsfall kann ein ärztliches Gutachten die Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung bestätigen — das erhöht die Rechtssicherheit.
Solange Sie urteilsfähig sind, können Sie Ihren Vorsorgeauftrag jederzeit ändern oder widerrufen (Art. 362 ZGB):
Erstellen Sie einen neuen Vorsorgeauftrag, der den alten ausdrücklich widerruft. Der neue Auftrag muss die gleichen Formvorschriften einhalten.
Vernichten Sie das Original physisch. Vergessen Sie nicht, auch den Eintrag beim Zivilstandsamt löschen zu lassen.
Erstellen Sie ein separates Schriftstück. Auch dieses muss handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein.
Der Vorsorgeauftrag ist ein zentraler Baustein der Erbplanung — auch wenn er streng genommen erst zu Lebzeiten wirkt. Er regelt die Übergangsphase zwischen Handlungsfähigkeit und Tod und ergänzt damit die erbrechtlichen Instrumente.
| Dokument | Wirkt | Regelt |
|---|---|---|
| Vorsorgeauftrag | Bei Urteilsunfähigkeit zu Lebzeiten | Wer Ihre Angelegenheiten führt |
| Testament | Nach dem Tod | Wie Ihr Vermögen verteilt wird |
| Erbvertrag | Nach dem Tod | Bindende Vereinbarung über Nachlass |
| Patientenverfügung | Bei medizinischen Entscheiden | Behandlungswünsche und Grenzen |
Die Vermögenssorge im Vorsorgeauftrag betrifft nur die Verwaltung Ihres Vermögens bei Urteilsunfähigkeit — nicht die Verteilung nach dem Tod. Achten Sie darauf, dass Ihre erbrechtlichen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) mit den Anweisungen im Vorsorgeauftrag konsistent sind. Mehr zum Erbrecht Schweiz.
Der häufigste Fehler: Der Vorsorgeauftrag wird am Computer geschrieben und nur unterschrieben. Das ist ungültig. Der gesamte Text muss von Hand geschrieben sein — oder notariell beurkundet werden.
Wenn die beauftragte Person verstirbt, erkrankt oder ablehnt, muss die KESB doch einen Beistand ernennen — genau das, was Sie vermeiden wollten.
Wenn niemand weiss, wo der Vorsorgeauftrag liegt, kann die KESB ihn nicht finden. Melden Sie den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt an (CHF 75).
Vage Formulierungen wie 'regelt alles' können zu Streit führen. Definieren Sie Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsvertretung einzeln und konkret.
Die beauftragte Person muss wissen, dass ein Vorsorgeauftrag existiert und was darin steht. Besprechen Sie Ihre Wünsche vorab.
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Nein, ein Vorsorgeauftrag ist in der Schweiz freiwillig. Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), wer Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie urteilsunfähig werden. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie diese Entscheidung selbst treffen.
Ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag ist kostenlos — Sie brauchen nur Papier und Stift. Wenn Sie den Vorsorgeauftrag notariell beurkunden lassen, fallen je nach Kanton und Notar Kosten von ca. CHF 300 bis CHF 1'000 an. Die Hinterlegung des Aufbewahrungsorts beim Zivilstandsamt kostet ca. CHF 75.
Jede handlungsfähige Person mit Wohnsitz in der Schweiz kann einen Vorsorgeauftrag erstellen. Handlungsfähig bedeutet: Sie müssen urteilsfähig und mündig (mindestens 18 Jahre alt) sein. Auch ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz können einen Vorsorgeauftrag nach Schweizer Recht errichten.
Ohne Vorsorgeauftrag greift das gesetzliche Vertretungsrecht (Art. 374 ZGB): Der Ehepartner oder eingetragene Partner kann bestimmte Alltagsgeschäfte erledigen. Für weitergehende Entscheidungen (z.B. Immobilienverkauf, Heimplatzierung) muss die KESB eine Beistandschaft errichten und einen Beistand ernennen. Sie verlieren so die Kontrolle darüber, wer Ihre Angelegenheiten führt.
Ja, Sie können mehrere Personen beauftragen. Sie können zum Beispiel eine Person für die Personensorge und eine andere für die Vermögenssorge einsetzen. Es ist auch möglich, mehrere Personen gemeinsam zu beauftragen. Wichtig: Bestimmen Sie immer mindestens eine Ersatzperson für den Fall, dass die beauftragte Person den Auftrag nicht übernehmen kann oder will.
Nein, eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend. Der Vorsorgeauftrag ist gültig, wenn er entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist (wie ein eigenhändiges Testament) oder durch eine Urkundsperson öffentlich beurkundet wurde (Art. 361 ZGB). Beide Formen sind gleichwertig gültig.
Bewahren Sie das Original an einem sicheren Ort auf, z.B. zu Hause in einem Tresor oder bei einer Vertrauensperson. Wichtig: Melden Sie den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde an (Art. 361 Abs. 3 ZGB). So kann die KESB den Vorsorgeauftrag im Ernstfall auffinden. Informieren Sie auch die beauftragte Person über die Existenz des Dokuments.
Ein Schweizer Vorsorgeauftrag gilt grundsätzlich nur in der Schweiz. Für Vermögenswerte oder Aufenthalte im Ausland kann eine zusätzliche Vorsorgevollmacht nach dem jeweiligen Landesrecht nötig sein. Wenn Sie regelmässig im Ausland leben, empfiehlt sich eine rechtliche Beratung zur internationalen Anerkennung.
Ja, wir bieten eine kostenlose PDF-Vorlage zum Herunterladen an — mit vollständigem Muster, Checkliste und Gesetzesreferenzen. Wichtig: Ein ausgedrucktes PDF, das nur unterschrieben wird, ist ungültig. Der handschriftliche Vorsorgeauftrag muss vollständig von Hand geschrieben sein (Art. 361 ZGB). Unsere PDF-Vorlage dient als inhaltliche Orientierung zum Abschreiben — oder Sie lassen Ihren Vorsorgeauftrag notariell beurkunden.
Die Registrierung des Aufbewahrungsorts beim Zivilstandsamt kostet ca. CHF 75. Es wird nicht der Vorsorgeauftrag selbst hinterlegt, sondern nur die Information, wo das Dokument aufbewahrt wird. So kann die KESB im Ernstfall den Vorsorgeauftrag auffinden.
Ja, unbedingt. Jede Person braucht ihren eigenen Vorsorgeauftrag. Ein gemeinsamer Vorsorgeauftrag für Ehepaare ist rechtlich nicht möglich. Ohne eigenen Vorsorgeauftrag greift nur das eingeschränkte gesetzliche Vertretungsrecht (Art. 374 ZGB), das keine Immobilienverkäufe oder Heimplatzierungen abdeckt.
Es gibt kein ideales Alter — ab 18 Jahren ist es möglich, und grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Urteilsunfähigkeit kann durch einen Unfall oder eine Krankheit in jedem Alter eintreten. Spätestens ab 50 oder bei der Pensionsplanung sollten Sie einen Vorsorgeauftrag erstellen. Wichtig: Er muss erstellt werden, solange Sie noch urteilsfähig sind.
Der Vorsorgeauftrag regelt, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert. Aber wissen Ihre Erben, wie viel Erbschaftssteuer sie bezahlen müssen? Berechnen Sie es jetzt — kostenlos für alle 26 Kantone.
Erbschaftssteuer berechnenDieser Ratgeber dient zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Verhältnissen empfehlen wir die Konsultation eines Notars oder Anwalts.
Inhalt: Upchain Consulting AG
Regelmässig geprüft und aktualisiert · Stand: Mai 2026