Was Geschwister gesetzlich erben, welche Erbschaftssteuer anfällt und wie Streit vermieden werden kann.
Das Schweizer Erbrecht kennt drei Parentelen. Geschwister gehören zur zweiten Parentele und erben erst, wenn keine Erben der ersten Parentele vorhanden sind:
Parentele 1 — Direkte Nachkommen
Kinder, Enkel, Urenkel. Solange ein direkter Nachkomme lebt, erben Geschwister nichts.
Parentele 2 — Eltern und deren Nachkommen
Eltern; fehlen diese, erben Geschwister. Mit Ehegatten: Geschwister erhalten 1/4 des Nachlasses.
Parentele 3 — Grosseltern und deren Nachkommen
Grosseltern, Onkel/Tanten. Erben nur, wenn keine Geschwister mehr leben.
Geschwister zahlen in den meisten Kantonen deutlich mehr als Kinder. Die Bandbreite ist enorm: von 0% bis 22%.
| Kanton | Steuersatz |
|---|---|
| Schwyz | 0 % — steuerfrei |
| Obwalden | 0 % — steuerfrei |
| Nidwalden | 5 % flat |
| Graubünden | 5 % flat |
| Freiburg | 5.25 % flat |
| Luzern | 6 % flat |
| Appenzell Innerrhoden | 6 % flat |
| Jura | 14 % flat |
| Basel-Landschaft | 15 % flat |
| Appenzell Ausserrhoden | 22 % flat |
| Basel-Stadt | 7.5–16.5 % progressiv |
Auswahl. Vollständiger Vergleich im Kantonsvergleich.
Der Erblasser regelt mit allen Beteiligten verbindlich die Erbfolge. Ein Erbvertrag gibt Klarheit noch zu Lebzeiten und bindet beide Seiten.
Ein neutraler Willensvollstrecker setzt das Testament um und verhindert, dass einzelne Geschwister Alleingänge machen.
Immobilien sind häufigste Streitursache. Im Testament klären: Wird verkauft? Wer erhält das Haus? Zu welchem Preis?
Frühere Zuwendungen bei der Erbteilung anrechnen (Ausgleichungspflicht). Gut dokumentieren vermeidet spätere Streitigkeiten.
Nein. Geschwister erben nach Art. 458 ZGB erst dann, wenn keine direkten Nachkommen und keine Eltern mehr leben. Mit Ehegatten erhalten Geschwister nur 1/4 des Nachlasses.
Das hängt stark vom Kanton ab. Schwyz und Obwalden erheben gar keine Erbschaftssteuer. Die meisten anderen Kantone besteuern Geschwister mit 5–22%. Im Schweizer Durchschnitt zahlen Geschwister einen effektiven Satz von 8–15%.
Bei gesetzlicher Erbfolge erhalten alle lebenden Geschwister gleiche Teile. Ist ein Geschwister bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle (Eintrittsrecht, Art. 458 Abs. 3 ZGB). Ein Testament kann die Teilung abändern, sofern keine Pflichtteile verletzt werden.
Ja, sofern die Pflichtteile der Nachkommen und des Ehegatten eingehalten werden. Seit der Erbrechtsreform 2023: Kinder haben Anspruch auf 1/2 des gesetzlichen Erbteils. Innerhalb der verfügbaren Quote kann frei zugunsten der Geschwister verfügt werden.
Zunächst Mediator oder neutrale Vertrauensperson einschalten. Gelingt keine Einigung, kann die Erbengemeinschaft gerichtlich auseinandergesetzt werden (Art. 604 ZGB). Ein Erbvertrag zu Lebzeiten des Erblassers ist die beste Prävention.
Ja. Ein Erbe kann die Erbschaft innerhalb von 3 Monaten ausschlagen (Art. 566 ZGB). Bei Ausschlagung fällt der Erbteil an die Kinder des ausschlagenden Geschwisterteils. Sinnvoll wenn der Nachlass überschuldet ist.