Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer St. Gallen (SG)

Im Kanton St. Gallen wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 30%.

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Das Wichtigste in Kürze

Der Kanton St. Gallen erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Es gelten feste Steuersätze (lineare Besteuerung), die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 30%. Besonderheit: Lineare Sätze (nicht progressiv): Eltern 10% (Freibetrag CHF 25'000), Geschwister/Grosseltern 20% (CHF 10'000), übrige 30% (CHF 10'000). Freibeträge gelten für: Eltern (CHF 25'000.–), Geschwister (CHF 10'000.–), Onkel / Tante (CHF 10'000.–), Neffe / Nichte (CHF 10'000.–), Nicht verwandt / Dritte (CHF 10'000.–). Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton St. Gallen für Ihren konkreten Fall zu berechnen.

Erbschaftssteuer St. Gallen berechnen

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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton St. Gallen

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton St. Gallen.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuersatz10% (Freibetrag CHF 25'000.–)
FreibetragCHF 25'000.–

Geschwister

Steuersatz20% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreibetragCHF 10'000.–

Onkel / Tante

Steuersatz30% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreibetragCHF 10'000.–

Neffe / Nichte

Steuersatz30% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreibetragCHF 10'000.–

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz30% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreibetragCHF 10'000.–

Gut zu wissen -- St. Gallen

Besonderheiten im Kanton St. Gallen

Lineare Sätze (nicht progressiv): Eltern 10% (Freibetrag CHF 25'000), Geschwister/Grosseltern 20% (CHF 10'000), übrige 30% (CHF 10'000).

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton St. Gallen gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: sg.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer St. Gallen

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton St. Gallen?

Die Erbschaftssteuer im Kanton St. Gallen hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 10% und 30%.

Wer ist im Kanton St. Gallen von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton St. Gallen sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton St. Gallen?

Ja, im Kanton St. Gallen gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Eltern: CHF 25'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Geschwister: CHF 10'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Onkel / Tante: CHF 10'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Neffe / Nichte: CHF 10'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Nicht verwandt / Dritte: CHF 10'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton St. Gallen Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton St. Gallen vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton St. Gallenwohnhaft, gelten die St. Gallener Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

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Erbschaft planen -- Steuern sparen

Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen. Zuletzt aktualisiert: April 2026.