Im Kanton Wallis wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 25%.
Jetzt berechnenDer Kanton Wallis erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Es gelten feste Steuersätze (lineare Besteuerung), die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 25%. Besonderheit: Lineare Sätze. Freibeträge gelten für: Geschwister (CHF 10'000.–, Freigrenze), Onkel / Tante (CHF 10'000.–, Freigrenze), Neffe / Nichte (CHF 10'000.–, Freigrenze), Nicht verwandt / Dritte (CHF 10'000.–, Freigrenze). Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton Wallis für Ihren konkreten Fall zu berechnen.
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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.
Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Wallis.
Lineare Sätze. Eltern steuerfrei. Freigrenze CHF 10'000 (kein Freibetrag — gesamter Betrag besteuert wenn über Grenze). Geschwister 10%, Onkel/Tanten 15%, Dritte 25%.
Quellen: neho.ch, wikipedia.org. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.
Die Erbschaftssteuer im Kanton Wallis hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 10% und 25%.
Im Kanton Wallis sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:
Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.
Ja, im Kanton Wallis gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:
Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Wallis vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.
Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Walliswohnhaft, gelten die Walliser Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.
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Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Wallis. Zuletzt aktualisiert: April 2026.