Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Aargau (AG)

Im Kanton Aargau wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 32%.

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Das Wichtigste in Kürze

Der Kanton Aargau erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt und steigen mit der Höhe der Erbschaft. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 32%. Besonderheit: Eltern steuerfrei. Für die besteuerten Verwandtschaftsgrade gelten keine Freibeträge — jeder Franken wird besteuert. Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton Aargau für Ihren konkreten Fall zu berechnen.

Im Kanton Aargau sind Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle anderen Erben gilt kein Freibetrag — jeder Franken des Erbteils wird besteuert. Geschwister zahlen nach einem progressiven Tarif von 6 bis 23%, aufgeteilt auf vier Steuerstufen je nach Erbhöhe. Onkel, Tanten, Neffen und Nichten werden mit 12 bis 32% progressiv belastet. Nicht verwandte Dritte tragen denselben Tarif wie entfernte Verwandte: 12 bis 32% auf das gesamte Erbteil. Da im Kanton Aargau kein Freibetrag gewährt wird, beginnt die Steuerpflicht bereits ab dem ersten Franken — ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen Kantonen. Der Aargauer Tarif ist moderat: Geschwister zahlen deutlich weniger als in Basel-Stadt oder Bern. Für Dritte liegt Aargau im schweizweiten Mittelfeld. Quelle: ag.ch.

Erbschaftssteuer Aargau berechnen

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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Aargau

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Aargau.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuerfrei

Geschwister

Steuersatz6--23%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–6%
CHF 100'000.– -- CHF 200'000.–8%
CHF 200'000.– -- CHF 400'000.–12%
ab CHF 400'000.–23%

Onkel / Tante

Steuersatz12--32%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–12%
CHF 100'000.– -- CHF 200'000.–16%
CHF 200'000.– -- CHF 400'000.–24%
ab CHF 400'000.–32%

Neffe / Nichte

Steuersatz12--32%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–12%
CHF 100'000.– -- CHF 200'000.–16%
CHF 200'000.– -- CHF 400'000.–24%
ab CHF 400'000.–32%

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz12--32%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–12%
CHF 100'000.– -- CHF 200'000.–16%
CHF 200'000.– -- CHF 400'000.–24%
ab CHF 400'000.–32%

Gut zu wissen -- Aargau

Besonderheiten im Kanton Aargau

Eltern steuerfrei. Keine Freibeträge (jeder Franken wird besteuert). Progressiver Tarif: Geschwister 6–23%, Dritte 12–32%.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Aargau gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: acheteur.ch, ag.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Aargau

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Aargau?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Aargau hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 23% und 32%.

Wer ist im Kanton Aargau von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Aargau sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Aargau?

Im Kanton Aargau gibt es für die besteuerten Verwandtschaftsgrade keine Freibeträge. Der gesamte Erbschaftsbetrag wird besteuert.

Müssen Ehepartner im Kanton Aargau Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Aargau vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Aargauwohnhaft, gelten die Aargauer Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

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Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Aargau. Zuletzt aktualisiert: April 2026.