Im Kanton Aargau wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 32%.
Jetzt berechnenDer Kanton Aargau erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt und steigen mit der Höhe der Erbschaft. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 32%. Besonderheit: Eltern steuerfrei. Für die besteuerten Verwandtschaftsgrade gelten keine Freibeträge — jeder Franken wird besteuert. Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton Aargau für Ihren konkreten Fall zu berechnen.
Im Kanton Aargau sind Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle anderen Erben gilt kein Freibetrag — jeder Franken des Erbteils wird besteuert. Geschwister zahlen nach einem progressiven Tarif von 6 bis 23%, aufgeteilt auf vier Steuerstufen je nach Erbhöhe. Onkel, Tanten, Neffen und Nichten werden mit 12 bis 32% progressiv belastet. Nicht verwandte Dritte tragen denselben Tarif wie entfernte Verwandte: 12 bis 32% auf das gesamte Erbteil. Da im Kanton Aargau kein Freibetrag gewährt wird, beginnt die Steuerpflicht bereits ab dem ersten Franken — ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen Kantonen. Der Aargauer Tarif ist moderat: Geschwister zahlen deutlich weniger als in Basel-Stadt oder Bern. Für Dritte liegt Aargau im schweizweiten Mittelfeld. Quelle: ag.ch.
Geben Sie den Erbschaftsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Aargau zu berechnen.
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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.
Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Aargau.
| Stufe (CHF) | Steuersatz |
|---|---|
| CHF 0.– -- CHF 100'000.– | 6% |
| CHF 100'000.– -- CHF 200'000.– | 8% |
| CHF 200'000.– -- CHF 400'000.– | 12% |
| ab CHF 400'000.– | 23% |
| Stufe (CHF) | Steuersatz |
|---|---|
| CHF 0.– -- CHF 100'000.– | 12% |
| CHF 100'000.– -- CHF 200'000.– | 16% |
| CHF 200'000.– -- CHF 400'000.– | 24% |
| ab CHF 400'000.– | 32% |
| Stufe (CHF) | Steuersatz |
|---|---|
| CHF 0.– -- CHF 100'000.– | 12% |
| CHF 100'000.– -- CHF 200'000.– | 16% |
| CHF 200'000.– -- CHF 400'000.– | 24% |
| ab CHF 400'000.– | 32% |
| Stufe (CHF) | Steuersatz |
|---|---|
| CHF 0.– -- CHF 100'000.– | 12% |
| CHF 100'000.– -- CHF 200'000.– | 16% |
| CHF 200'000.– -- CHF 400'000.– | 24% |
| ab CHF 400'000.– | 32% |
Eltern steuerfrei. Keine Freibeträge (jeder Franken wird besteuert). Progressiver Tarif: Geschwister 6–23%, Dritte 12–32%.
Quellen: acheteur.ch, ag.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.
Die Erbschaftssteuer im Kanton Aargau hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 23% und 32%.
Im Kanton Aargau sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:
Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.
Im Kanton Aargau gibt es für die besteuerten Verwandtschaftsgrade keine Freibeträge. Der gesamte Erbschaftsbetrag wird besteuert.
Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Aargau vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.
Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Aargauwohnhaft, gelten die Aargauer Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.
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Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Aargau. Zuletzt aktualisiert: April 2026.