Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Luzern (LU)

Im Kanton Luzern wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner ist von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 20%.

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Das Wichtigste in Kürze

Der Kanton Luzern erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Es gelten feste Steuersätze (lineare Besteuerung), die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 20%. Besonderheit: Kinder haben CHF 100'000 Freigrenze (nicht Freibetrag!): unter CHF 100'000 steuerfrei, darüber wird der gesamte Betrag mit 1% besteuert. Freibeträge gelten für: Kinder (CHF 100'000.–, Freigrenze), Enkel (CHF 100'000.–, Freigrenze). Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton Luzern für Ihren konkreten Fall zu berechnen.

Im Kanton Luzern sind Ehepartner und eingetragene Partner vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Kinder und Enkel profitieren von einer Freigrenze von CHF 100'000: Liegt das Erbteil darunter, entfällt jede Steuer; überschreitet es die Grenze, wird der gesamte Betrag mit pauschal 1% besteuert — nicht nur der übersteigende Teil. Eltern und Geschwister zahlen einen Flatrate-Satz von 6% ohne Freibetrag. Onkel, Tanten, Neffen und Nichten werden mit einem einheitlichen Satz von 15% besteuert, ebenfalls ohne Freibetrag. Nicht verwandte Dritte tragen den höchsten Satz von 20% auf den gesamten Erbteil. Besonderheit: Luzerner Gemeinden können auf die Kantonssteuer einen eigenen Zuschlag erheben, der die effektive Steuerbelastung je nach Wohngemeinde des Erblassers erhöht. Die Erbschaftssteuer Luzern zählt für Nachkommen zu den günstigsten Kantonen; für Dritte liegt sie im schweizweiten Mittelfeld. Quelle: steuerbuch.lu.ch.

Erbschaftssteuer Luzern berechnen

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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Luzern

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Luzern.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuersatz1% (Freibetrag CHF 100'000.–)
FreigrenzeCHF 100'000.–

Enkel

Steuersatz1% (Freibetrag CHF 100'000.–)
FreigrenzeCHF 100'000.–

Eltern

Steuersatz6%

Geschwister

Steuersatz6%

Onkel / Tante

Steuersatz15%

Neffe / Nichte

Steuersatz15%

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz20%

Gut zu wissen -- Luzern

Besonderheiten im Kanton Luzern

Kinder haben CHF 100'000 Freigrenze (nicht Freibetrag!): unter CHF 100'000 steuerfrei, darüber wird der gesamte Betrag mit 1% besteuert. Eltern/Geschwister 6%, Grosseltern/Onkel 15%, Nichtverwandte 20%. Gemeinden können zusätzlich erheben.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Luzern gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: steuerbuch.lu.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Luzern

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Luzern?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Luzern hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner ist befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 1% und 20%.

Wer ist im Kanton Luzern von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Luzern ist folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Luzern?

Ja, im Kanton Luzern gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Kinder: CHF 100'000.– (Freigrenze -- unterhalb steuerfrei, darüber wird der gesamte Betrag besteuert)
  • Enkel: CHF 100'000.– (Freigrenze -- unterhalb steuerfrei, darüber wird der gesamte Betrag besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton Luzern Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Luzern vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Luzernwohnhaft, gelten die Luzerner Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

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Erbschaft planen -- Steuern sparen

Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Luzern. Zuletzt aktualisiert: April 2026.