Für Deutsche, Österreicher und andere Expats gelten besondere Regeln: Welches Recht gilt? Was ist mit dem Vermögen im Ausland?
Komplexes Thema — Beratung empfohlen: Grenzüberschreitende Erbschaften sind steuerrechtlich komplex. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick — für konkrete Fälle empfehlen wir einen Steuerberater mit Kenntnissen im internationalen Erbrecht.
Die Erbschaftssteuer folgt dem Wohnsitzprinzip: Der Kanton, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt Wohnsitz hatte, hat das Besteuerungsrecht. Ein Expat mit Wohnsitz in Zürich zahlt Zürcher Erbschaftssteuer — unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.
Ausnahme: Unbewegliches Vermögen (Immobilien) wird dort besteuert, wo es liegt (lex rei sitae).
| Herkunftsland | DBA Status |
|---|---|
| Deutschland | DBA vorhanden |
| Österreich | Kein DBA Erbschaft |
| Frankreich | DBA vorhanden |
| USA | Kein DBA Erbschaft |
| UK | Kein DBA Erbschaft |
| Italien | Kein DBA Erbschaft |
Deutschland besteuert weiterhin den gesamten Nachlass (erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht). Das DBA regelt die Anrechnung — Doppelbesteuerung wird vermieden, aber der höhere Satz gilt.
Deutschland verliert das Besteuerungsrecht auf bewegliches Auslandsvermögen. Massgebend ist nur noch der Schweizer Kanton. Ausnahme: Deutsche Immobilien bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
Wenn der Erbe in Deutschland wohnt (aber der Erblasser in der Schweiz), kann Deutschland ebenfalls Erbschaftssteuer erheben. Das DBA begrenzt die Doppelbesteuerung auch hier.
Verfasse ein Testament mit expliziter Rechtswahl (z.B. Schweizer Recht nach IPRG Art. 90). So vermeidest du unklare internationale Zuständigkeiten.
Halte fest, wo welches Vermögen liegt (CH, DE, etc.). Erben müssen wissen, welche Steuerbehörde für welchen Vermögensteil zuständig ist.
Pensionskassen-Kapital fällt nicht in den Nachlass. Begünstigungsregelung aktuell halten — besonders bei grenzüberschreitenden Verhältnissen.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten einen Steuerberater mit internationalem Fokus konsultieren. Die Regelungen ändern sich regelmässig.
Grundsätzlich gilt das Recht am Wohnsitz des Erblassers. Ein Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz unterliegt dem schweizerischen Erbschaftssteuerrecht des jeweiligen Kantons. Gleichzeitig kann Deutschland ebenfalls Erbschaftssteuer verlangen, wenn Erblasser oder Erbe deutsche Staatsangehörige sind (bis 5 Jahre nach Wegzug). Das DBA regelt, wie diese Doppelbesteuerung vermieden wird.
Ja, das DBA zwischen der Schweiz und Deutschland für Erbschafts- und Schenkungssteuern trat 2012 revidiert in Kraft. In der Regel besteuert der Wohnsitzstaat des Erblassers. Die im anderen Staat gezahlte Steuer kann angerechnet werden. Achtung: Deutsche, die weniger als 5 Jahre aus Deutschland weggezogen sind, können weiterhin der deutschen Erbschaftssteuer unterliegen.
Unbewegliches Vermögen (Immobilien) in Deutschland wird grundsätzlich in Deutschland besteuert — unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers. Das DBA CH-DE teilt die Besteuerungsrechte: Immobilien am Ort der Belegenheit, Bankguthaben und Wertschriften am Wohnsitz des Erblassers.
Ja, erheblich. Deutschland besteuert Erbschaften für 5 Jahre nach dem Wegzug weiterhin umfassend. Erst nach 5 Jahren vollen Schweizer Wohnsitzes entfällt die deutsche Steuerpflicht grundsätzlich (ausser bei deutschen Immobilien).
Grundsätzlich ja — sofern du echten Wohnsitz in Schwyz oder Obwalden hast. Für Deutsche gilt: Wenn du noch keine 5 Jahre aus Deutschland weg bist, kann Deutschland trotzdem Erbschaftssteuer verlangen. Nach 5 Jahren effektivem Wohnsitz entfällt diese Problematik. Wichtig: Der Wohnsitz muss echt sein (Lebensmittelpunkt, Schriften, Stimmregister).
Das IPRG (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht) gilt für die Schweiz. Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz können in einem Testament wählen, ob das Recht ihrer Staatsangehörigkeit oder das schweizerische Recht gelten soll (Rechtswahl).