Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Bern (BE)

Im Kanton Bern wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 40%.

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Das Wichtigste in Kürze

Der Kanton Bern erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Bern verwendet ein Multiplikatorsystem: Ein progressiver Grundtarif wird je nach Verwandtschaftsgrad mit unterschiedlichen Faktoren multipliziert — z.B. Eltern (6x), Geschwister (6x), Onkel / Tante (11x). Der maximale effektive Steuersatz beträgt 40%. Besonderheit: Grundtarif (Art. Freibeträge gelten für: Eltern (CHF 12'000.–), Geschwister (CHF 12'000.–), Onkel / Tante (CHF 12'000.–), Neffe / Nichte (CHF 12'000.–). Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton Bern für Ihren konkreten Fall zu berechnen.

Im Kanton Bern sind Ehepartner, Kinder und Enkel vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Eltern und Geschwister zahlen nach einem Freibetrag von CHF 12'000 den progressiven Grundtarif (1–2.5% je CHF 110'600 Erbanfall) mit Multiplikator 6 — effektiv bis zu 15%. Onkel, Tanten, Neffen und Nichten zahlen denselben Grundtarif mit Multiplikator 11 — effektiv bis zu 27.5%. Nicht verwandte Personen tragen den höchsten Satz: Multiplikator 16, effektiv bis zu 40%; für sie gilt kein Freibetrag. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person im Kanton Bern. Die Steuersätze gelten für 2026 und basieren auf Art. 18–19 des kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes. Quelle: Kantonales Steueramt Bern, be.ch.

Erbschaftssteuer Bern berechnen

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Erbschaftssteuer berechnen

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CHF

Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Bern

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Bern.

Multiplikator-System: Der Kanton Bern verwendet einen Grundtarif, der je nach Verwandtschaftsgrad mit einem Faktor multipliziert wird. Der effektive Steuersatz ergibt sich aus Grundtarif x Multiplikator.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuersatz1--2.5% x6 (Freibetrag CHF 12'000.–)
FreibetragCHF 12'000.–
Multiplikatorx6
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 110'600.–1%
CHF 110'600.– -- CHF 221'200.–1.25%
CHF 221'200.– -- CHF 331'800.–1.5%
CHF 331'800.– -- CHF 442'400.–1.75%
CHF 442'400.– -- CHF 553'000.–2%
CHF 553'000.– -- CHF 663'600.–2.25%
ab CHF 663'600.–2.5%

Multiplikator: x6 im Kanton Bern

Geschwister

Steuersatz1--2.5% x6 (Freibetrag CHF 12'000.–)
FreibetragCHF 12'000.–
Multiplikatorx6
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 110'600.–1%
CHF 110'600.– -- CHF 221'200.–1.25%
CHF 221'200.– -- CHF 331'800.–1.5%
CHF 331'800.– -- CHF 442'400.–1.75%
CHF 442'400.– -- CHF 553'000.–2%
CHF 553'000.– -- CHF 663'600.–2.25%
ab CHF 663'600.–2.5%

Multiplikator: x6 im Kanton Bern

Onkel / Tante

Steuersatz1--2.5% x11 (Freibetrag CHF 12'000.–)
FreibetragCHF 12'000.–
Multiplikatorx11
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 110'600.–1%
CHF 110'600.– -- CHF 221'200.–1.25%
CHF 221'200.– -- CHF 331'800.–1.5%
CHF 331'800.– -- CHF 442'400.–1.75%
CHF 442'400.– -- CHF 553'000.–2%
CHF 553'000.– -- CHF 663'600.–2.25%
ab CHF 663'600.–2.5%

Multiplikator: x11 im Kanton Bern

Neffe / Nichte

Steuersatz1--2.5% x11 (Freibetrag CHF 12'000.–)
FreibetragCHF 12'000.–
Multiplikatorx11
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 110'600.–1%
CHF 110'600.– -- CHF 221'200.–1.25%
CHF 221'200.– -- CHF 331'800.–1.5%
CHF 331'800.– -- CHF 442'400.–1.75%
CHF 442'400.– -- CHF 553'000.–2%
CHF 553'000.– -- CHF 663'600.–2.25%
ab CHF 663'600.–2.5%

Multiplikator: x11 im Kanton Bern

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz1--2.5% x16
Multiplikatorx16
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 110'600.–1%
CHF 110'600.– -- CHF 221'200.–1.25%
CHF 221'200.– -- CHF 331'800.–1.5%
CHF 331'800.– -- CHF 442'400.–1.75%
CHF 442'400.– -- CHF 553'000.–2%
CHF 553'000.– -- CHF 663'600.–2.25%
ab CHF 663'600.–2.5%

Multiplikator: x16 im Kanton Bern

Gut zu wissen -- Bern

Besonderheiten im Kanton Bern

Grundtarif (Art. 18 ESchG) steigt je CHF 110'600 von 1% bis 2.5%. Multiplikatoren (Art. 19): Eltern/Geschwister x6, Neffen/Onkel x11, Dritte x16. Max. effektiver Satz: 40%. Freibetrag CHF 12'000 für alle ausser Dritte.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Bern gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: be.ch, bernerlandbank.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Bern

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Bern?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Bern hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 15% und 40%.

Wer ist im Kanton Bern von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Bern sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Bern?

Ja, im Kanton Bern gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Eltern: CHF 12'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Geschwister: CHF 12'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Onkel / Tante: CHF 12'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Neffe / Nichte: CHF 12'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton Bern Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Bern vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Bernwohnhaft, gelten die Berner Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

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Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Bern. Zuletzt aktualisiert: April 2026.