Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Tessin (TI)

Im Kanton Tessin wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 41%.

Jetzt berechnen

Das Wichtigste in Kürze

Der Kanton Tessin erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt und steigen mit der Höhe der Erbschaft. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 41%. Besonderheit: Eltern steuerfrei. Für die besteuerten Verwandtschaftsgrade gelten keine Freibeträge — jeder Franken wird besteuert. Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton Tessin für Ihren konkreten Fall zu berechnen.

Erbschaftssteuer Tessin berechnen

Geben Sie den Erbschaftsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Tessin zu berechnen.

Erbschaftssteuer berechnen

Alle 26 Kantone, aktuell

CHF

Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Tessin

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Tessin.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuerfrei

Geschwister

Steuersatz5.95--15.5%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–5.95%
CHF 100'000.– -- CHF 500'000.–10%
ab CHF 500'000.–15.5%

Onkel / Tante

Steuersatz12--35%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–12%
CHF 100'000.– -- CHF 500'000.–25%
ab CHF 500'000.–35%

Neffe / Nichte

Steuersatz12--35%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–12%
CHF 100'000.– -- CHF 500'000.–25%
ab CHF 500'000.–35%

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz18--41%
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–18%
CHF 100'000.– -- CHF 500'000.–30%
ab CHF 500'000.–41%

Gut zu wissen -- Tessin

Besonderheiten im Kanton Tessin

Eltern steuerfrei. Progressiver Tarif mit Verwandtschaftskoeffizient. Geschwister 5.95–15.5%, Onkel/Tanten 12–35%, Dritte 18–41%. Keine Freibeträge.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Tessin gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: wikipedia.org, taxrep.us. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Tessin

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Tessin?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Tessin hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 15.5% und 41%.

Wer ist im Kanton Tessin von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Tessin sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Tessin?

Im Kanton Tessin gibt es für die besteuerten Verwandtschaftsgrade keine Freibeträge. Der gesamte Erbschaftsbetrag wird besteuert.

Müssen Ehepartner im Kanton Tessin Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Tessin vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Tessinwohnhaft, gelten die Tessiner Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Weiterführende Ratgeber

Vertiefen Sie Ihr Wissen rund um Erbschaft, Steuern und Vorsorge in der Schweiz.

Erbschaftssteuer in anderen Kantonen

Vergleichen Sie die Erbschaftssteuer in allen Schweizer Kantonen.

Erbschaft planen -- Steuern sparen

Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Tessin. Zuletzt aktualisiert: April 2026.