Im Kanton Uri wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 30%.
Jetzt berechnenDer Kanton Uri erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt und steigen mit der Höhe der Erbschaft. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 30%. Besonderheit: Eltern steuerfrei. Für die besteuerten Verwandtschaftsgrade gelten keine Freibeträge — jeder Franken wird besteuert. Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton Uri für Ihren konkreten Fall zu berechnen.
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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.
Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Uri.
| Stufe (CHF) | Steuersatz |
|---|---|
| CHF 0.– -- CHF 100'000.– | 4% |
| CHF 100'000.– -- CHF 200'000.– | 5% |
| CHF 200'000.– -- CHF 500'000.– | 7% |
| ab CHF 500'000.– | 10% |
| Stufe (CHF) | Steuersatz |
|---|---|
| CHF 0.– -- CHF 100'000.– | 8% |
| CHF 100'000.– -- CHF 200'000.– | 12% |
| CHF 200'000.– -- CHF 500'000.– | 18% |
| ab CHF 500'000.– | 24% |
| Stufe (CHF) | Steuersatz |
|---|---|
| CHF 0.– -- CHF 100'000.– | 8% |
| CHF 100'000.– -- CHF 200'000.– | 12% |
| CHF 200'000.– -- CHF 500'000.– | 18% |
| ab CHF 500'000.– | 24% |
| Stufe (CHF) | Steuersatz |
|---|---|
| CHF 0.– -- CHF 100'000.– | 12% |
| CHF 100'000.– -- CHF 200'000.– | 18% |
| CHF 200'000.– -- CHF 500'000.– | 24% |
| ab CHF 500'000.– | 30% |
Eltern steuerfrei. Progressiver Tarif. Geschwister ca. 4–10%, Onkel/Tanten/Neffen/Nichten 8–24%, Dritte bis 30%.
Quellen: wikipedia.org. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.
Die Erbschaftssteuer im Kanton Uri hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 10% und 30%.
Im Kanton Uri sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:
Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.
Im Kanton Uri gibt es für die besteuerten Verwandtschaftsgrade keine Freibeträge. Der gesamte Erbschaftsbetrag wird besteuert.
Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Uri vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.
Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Uriwohnhaft, gelten die Urier Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.
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Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Uri. Zuletzt aktualisiert: April 2026.