Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Jura (JU)

Im Kanton Jura wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 35%.

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Das Wichtigste in Kürze

Der Kanton Jura erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Es gelten feste Steuersätze (lineare Besteuerung), die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 35%. Besonderheit: Seit 2007: Ehepartner und Kinder steuerfrei. Für die besteuerten Verwandtschaftsgrade gelten keine Freibeträge — jeder Franken wird besteuert. Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton Jura für Ihren konkreten Fall zu berechnen.

Erbschaftssteuer Jura berechnen

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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Jura

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Jura.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuersatz7%

Geschwister

Steuersatz14%

Onkel / Tante

Steuersatz21%

Neffe / Nichte

Steuersatz21%

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz35%

Gut zu wissen -- Jura

Besonderheiten im Kanton Jura

Seit 2007: Ehepartner und Kinder steuerfrei. Lineare Sätze: Eltern 7%, Geschwister 14%, Onkel/Tanten/Neffen/Nichten 21%, Dritte 35%. Keine Freibeträge.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Jura gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: jura.ch, wikipedia.org. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Jura

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Jura?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Jura hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 7% und 35%.

Wer ist im Kanton Jura von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Jura sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Jura?

Im Kanton Jura gibt es für die besteuerten Verwandtschaftsgrade keine Freibeträge. Der gesamte Erbschaftsbetrag wird besteuert.

Müssen Ehepartner im Kanton Jura Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Jura vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Jurawohnhaft, gelten die Juraer Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

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Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Jura. Zuletzt aktualisiert: April 2026.