Erbschaftssteuer wird erhoben

Erbschaftssteuer Appenzell Ausserrhoden (AR)

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 32%.

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Das Wichtigste in Kürze

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden erhebt eine Erbschaftssteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhängt. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle übrigen Verwandtschaftsgrade wird die Erbschaft besteuert. Es gelten feste Steuersätze (lineare Besteuerung), die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 32%. Besonderheit: Eltern steuerfrei. Freibeträge gelten für: Geschwister (CHF 5'000.–), Onkel / Tante (CHF 5'000.–), Neffe / Nichte (CHF 5'000.–), Nicht verwandt / Dritte (CHF 5'000.–). Massgebend für die Besteuerung ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Erben. Die gleichen Regelungen gelten grundsätzlich auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei Liegenschaften im Nachlass kann zusätzlich der Standortkanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die erbrechtlichen Bestimmungen richten sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um die Erbschaftssteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden für Ihren konkreten Fall zu berechnen.

Erbschaftssteuer Appenzell Ausserrhoden berechnen

Geben Sie den Erbschaftsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden zu berechnen.

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Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Steuersätze im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuerfrei

Geschwister

Steuersatz22% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–

Onkel / Tante

Steuersatz26% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–

Neffe / Nichte

Steuersatz26% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz32% (Freibetrag CHF 5'000.–)
FreibetragCHF 5'000.–

Gut zu wissen -- Appenzell Ausserrhoden

Besonderheiten im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Eltern steuerfrei. Lineare Sätze. Geschwister 22%, Onkel/Tanten 26%, Dritte 32%. Freibetrag CHF 5'000. Relativ hohe Sätze.

Allgemeines zur Erbschaftssteuer in der Schweiz

  • 1.Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird auf kantonaler Ebene erhoben. Es gibt keine Bundeserbschaftssteuer. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungsregeln.
  • 2.In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.
  • 3.Zwei Kantone (Schwyz und Obwalden) erheben gar keine Erbschaftssteuer. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden gehört nicht dazu und erhebt eine Steuer nach den oben aufgeführten Sätzen.
  • 4.Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Die Erben zahlen die Steuer im Wohnsitzkanton des Erblassers -- nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

Quellen: wikipedia.org, taxrep.us. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Appenzell Ausserrhoden

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Erben liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 22% und 32%.

Wer ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden von der Erbschaftssteuer befreit?

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind folgende Personengruppen von der Erbschaftssteuer befreit:

  • Ehepartner / eingetragene Partner
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern

Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Gibt es Freibeträge im Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Ja, im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es Freibeträge für folgende Verwandtschaftsgrade:

  • Geschwister: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Onkel / Tante: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Neffe / Nichte: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
  • Nicht verwandt / Dritte: CHF 5'000.– (Freibetrag -- nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert)
Müssen Ehepartner im Kanton Appenzell Ausserrhoden Erbschaftssteuer zahlen?

Nein. Ehepartner und eingetragene Partner sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermassen, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Welcher Kanton ist massgebend für die Erbschaftssteuer?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Erblasser). War der Erblasser im Kanton Appenzell Ausserrhodenwohnhaft, gelten die Appenzell Ausserrhodener Steuersätze. Für Grundstücke in einem anderen Kanton kann zusätzlich der jeweilige Liegenschaftskanton eine Erbschaftssteuer erheben. Die Erben selbst zahlen die Steuer am Wohnsitz des Erblassers, nicht an ihrem eigenen Wohnsitz.

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Die Erbschaftssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Erbschaften eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Zuletzt aktualisiert: April 2026.