Schenkungssteuer in der Schweiz berechnen: Kostenloser Rechner für alle 26 Kantone. Freibeträge, Steuersätze und Tipps zur legalen Steueroptimierung bei Schenkungen.
Die Schenkungssteuer wird in der Schweiz kantonal erhoben auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Im Gegensatz zur Erbschaftssteuer, die erst im Todesfall greift, wird die Schenkungssteuer bei Zuwendungen zu Lebzeiten fällig.
In den meisten Kantonen gelten die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie bei der Erbschaftssteuer. Ehepartner sind in allen Kantonen von der Schenkungssteuer befreit. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Kanton, Verwandtschaftsgrad und Schenkungsbetrag.
Alle 26 Kantone, aktuell 2026
Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.
In den meisten Kantonen gelten für Schenkungen die gleichen Sätze und Freibeträge wie für Erbschaften. Einige Kantone haben jedoch unterschiedliche Regelungen oder erheben gar keine Schenkungssteuer.
In den meisten Kantonen sind Schenkungs- und Erbschaftssteuer identisch:
Einige Kantone haben abweichende Sätze oder spezielle Regelungen für Schenkungen:
Diese Kantone erheben weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer:
Die Schenkungssteuer variiert in der Schweiz stark von Kanton zu Kanton. Während Schwyz und Obwalden gar keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer kennen, können die Steuersätze in anderen Kantonen für nicht verwandte Personen über 40% betragen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Eckdaten aller 26 Kantone auf einen Blick.
| Kanton | Kinder | Nicht verwandt (max.) |
|---|---|---|
| Aargau | steuerfrei | bis 32% |
| Appenzell Ausserrhoden | steuerfrei | 32% |
| Appenzell Innerrhoden | 1% | 20% |
| Basel-Landschaft | steuerfrei | 30% |
| Basel-Stadt | steuerfrei | bis 49.5% |
| Bern | steuerfrei | bis 2.5% |
| Freiburg | steuerfrei | 22% |
| Genf | steuerfrei | bis 26% |
| Glarus | steuerfrei | bis 25% |
| Graubünden | steuerfrei | 15% |
| Jura | steuerfrei | 35% |
| Luzern | Freibetrag CHF 100'000 | 20% |
| Neuenburg | 3% | 45% |
| Nidwalden | steuerfrei | 15% |
| Obwalden | steuerfrei | steuerfrei |
| Schaffhausen | steuerfrei | bis 40% |
| Schwyz | steuerfrei | steuerfrei |
| Solothurn | steuerfrei | bis 36% |
| St. Gallen | steuerfrei | 30% |
| Tessin | steuerfrei | bis 41% |
| Thurgau | steuerfrei | bis 28% |
| Uri | steuerfrei | bis 30% |
| Waadt | Freibetrag CHF 1'000'000 | bis 25% |
| Wallis | steuerfrei | 25% |
| Zug | steuerfrei | bis 20% |
| Zürich | steuerfrei | bis 7% |
Stand 2026. Ehepartner und eingetragene Partner sind in allen Kantonen steuerfrei. Detaillierte Steuersätze finden Sie auf den einzelnen Kantonsseiten.
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt, muss neben der Schenkungssteuer auch die Grundstückgewinnsteuer beachten. Bei Schenkungen unter Verwandten wird die Grundstückgewinnsteuer in den meisten Kantonen aufgeschoben — der Beschenkte übernimmt die steuerliche Vorgeschichte der Liegenschaft.
Bei Immobilienschenkungen gilt eine wichtige Ausnahme: Die Schenkungssteuer wird nicht im Wohnsitzkanton des Schenkenden erhoben, sondern im Kanton, in dem die Immobilie liegt (Belegenheitsprinzip). Schenkt beispielsweise eine Person mit Wohnsitz im steuerfreien Kanton Schwyz eine Liegenschaft im Kanton Zürich, fällt die Schenkungssteuer nach Zürcher Recht an.
Tipp: Durch den Vorbehalt der Nutzniessung lässt sich der steuerbare Wert der Schenkung deutlich reduzieren. Der kapitalisierte Wert des Nutzniessungsrechts wird vom Immobilienwert abgezogen. Je jünger der Schenkende, desto höher der Abzug.
Handänderungssteuer beachten
In einigen Kantonen wird bei Immobilienschenkungen zusätzlich eine Handänderungssteuer fällig — auch bei unentgeltlichen Übertragungen. Prüfen Sie die kantonalen Regelungen oder verwenden Sie den Immobilienverkauf-Rechner für eine Übersicht.
Unverheiratete Paare im Konkubinat sind steuerlich benachteiligt: In den meisten Kantonen werden Schenkungen an den Konkubinatspartner wie Zuwendungen an nicht verwandte Personen besteuert — also mit den höchsten Steuersätzen.
In vielen Kantonen zahlen Konkubinatspartner Schenkungssteuer von 20% bis über 40% — ohne Freibeträge. Zum Vergleich: Ehepartner sind überall steuerfrei.
Einige Kantone (z.B. Luzern, Basel-Stadt) gewähren nach 5 oder 10 Jahren Zusammenleben reduzierte Steuersätze für Konkubinatspartner. Prüfen Sie die kantonale Regelung.
Mehr zu den erbrechtlichen Konsequenzen des Zusammenlebens ohne Trauschein finden Sie in unserem Ratgeber Konkubinat & Erbrecht.
Im Alltag werden die Begriffe Schenkung und Erbvorbezug oft gleichgesetzt. Rechtlich gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied, der bei der Erbteilung relevant wird.
| Merkmal | Schenkung | Erbvorbezug |
|---|---|---|
| Empfänger | Beliebige Person | Pflichtteilsberechtigte Erben |
| Ausgleichung | Keine automatische Anrechnung | Muss bei Erbteilung ausgeglichen werden (Art. 626 ZGB) |
| Steuerlich | Schenkungssteuer im Wohnsitzkanton | Gleiche Steuersätze wie Schenkung |
| Herabsetzung | Klage möglich bei Pflichtteilsverletzung | Klage möglich bei Pflichtteilsverletzung |
| Beispiel | Grosszügiges Geschenk an Patenkind | Hausgabe an Tochter zu Lebzeiten |
Detaillierte Informationen zu Erbvorbezügen, Ausgleichungspflicht und der Abgrenzung zum Pflichtteil finden Sie im Ratgeber Erbvorbezug & Schenkung und Pflichtteil Schweiz.
Mit der richtigen Strategie lässt sich die Schenkungssteuer legal optimieren. Hier die wichtigsten Tipps:
Schenkungen über mehrere Jahre verteilen, um die Progression zu brechen. In Kantonen mit sich erneuernden Freibeträgen können Sie so den steuerfreien Betrag mehrfach nutzen.
In einigen Kantonen gelten Freibeträge pro Schenkung oder Zeitraum. Prüfen Sie die kantonalen Regelungen zu Kumulationsfristen und schöpfen Sie die Freibeträge gezielt aus.
Die Schenkungssteuer fällt im Wohnsitzkanton des Schenkenden an. Bei Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip: Die Steuer wird im Kanton erhoben, in dem die Immobilie liegt.
Immobilie schenken, aber Nutzniessung behalten — das reduziert den steuerbaren Wert der Schenkung erheblich. Der Wert der Nutzniessung wird vom Schenkungswert abgezogen.
In den meisten Kantonen besteht eine gesetzliche Pflicht, Schenkungen der kantonalen Steuerverwaltung zu melden. Die genauen Modalitäten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
In der Regel ist der Beschenkte meldepflichtig. In einigen Kantonen trifft die Meldepflicht auch den Schenkenden. Bei notariell beurkundeten Schenkungen (z.B. Immobilien) informiert der Notar in der Regel die Steuerbehörde direkt.
Schenkungen müssen in der Steuererklärung deklariert werden — typischerweise im Wertschriftenverzeichnis oder in einer separaten Beilage. Grössere Schenkungen sollten zusätzlich formell bei der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuerbehörde angemeldet werden.
Konsequenzen bei Nichtmeldung
Wer eine meldepflichtige Schenkung nicht deklariert, riskiert Nachsteuern zuzüglich Verzugszinsen sowie Bussen wegen Steuerhinterziehung. In schweren Fällen kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.
Die Höhe der Schenkungssteuer hängt massgeblich vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem ab. Je näher die Verwandtschaft, desto tiefer die Steuer.
In allen Kantonen steuerfrei. Ehepartner und eingetragene Partner sind von der Schenkungssteuer vollständig befreit — unabhängig vom Betrag.
In vielen Kantonen steuerfrei oder mit hohem Freibetrag. Kantone wie ZH, BE, SZ, OW befreien Kinder komplett. Andere erheben geringe Sätze (1–5.5%).
Meist besteuert mit Sätzen von 3–16% je nach Kanton. Einige Kantone gewähren Freibeträge, andere besteuern ab dem ersten Franken.
Höchste Steuersätze — bis zu 40+% in einigen Kantonen. Nicht verwandte Personen zahlen durchweg die höchsten Schenkungssteuern mit minimalen oder keinen Freibeträgen.
Die Übertragung eines Unternehmens an die nächste Generation ist steuerlich komplex. Die Schenkungssteuer kann bei hohen Unternehmenswerten schnell substanziell werden — besonders wenn keine familieninterne Nachfolge vorliegt.
Einige Kantone gewähren bei der Übertragung von Geschäftsvermögen steuerliche Erleichterungen. In Zürich beispielsweise werden Übertragungen an Kinder steuerlich gleich behandelt wie andere Schenkungen an Nachkommen (steuerfrei). In Kantonen, die Kinder besteuern, kann die Steuerlast bei der Firmenübergabe aber erheblich sein.
Der steuerbare Wert richtet sich nach dem Verkehrswert des Unternehmens. Die ESTV gibt in ihrem Kreisschreiben Nr. 28 eine Bewertungsmethode vor (Praktiker-Methode), die den Ertragswert doppelt und den Substanzwert einfach gewichtet. Bei KMU wird häufig diese Methode angewandt.
Wie bei anderen Schenkungen lässt sich die Steuerlast durch eine schrittweise Übertragung von Unternehmensanteilen über mehrere Jahre reduzieren. Kombiniert mit der Nutzung kantonaler Freibeträge kann so die Progression gebrochen werden.
Bei Schenkungen passieren häufig Fehler, die teuer werden können. Diese vier Stolpersteine sollten Sie kennen:
Schenkung nicht melden
In vielen Kantonen besteht eine Meldepflicht für Schenkungen. Die Schenkung muss der Steuerverwaltung gemeldet und in der Steuererklärung deklariert werden. Unterlassung kann zu Nachsteuern und Bussen führen.
Ausgleichungspflicht vergessen
Nach Art. 626 ZGB müssen Erbvorbezüge bei der Erbteilung ausgeglichen werden. Wer Schenkungen an künftige Erben macht, ohne die Ausgleichung zu regeln, riskiert Streit unter den Erben.
Pflichtteile verletzen
Schenkungen können den Pflichtteil der gesetzlichen Erben verletzen. Betroffene Erben können eine Herabsetzungsklage einreichen, um ihren Pflichtteil durchzusetzen.
Rückforderungsrecht der Ergänzungsleistungen
Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht oder beantragt, muss damit rechnen, dass Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden (Art. 11a ELG). Pro Jahr verjährt 1/10 des Betrags.
Unterschied zwischen Erbvorbezug und Schenkung, Ausgleichungspflicht und Steuern.
Nutzniessung und Wohnrecht bei Schenkungen und Erbvorbezügen erklärt.
Anspruch, Höhe und Berechnung der AHV-Hinterbliebenenrente 2026.
Muster, Kosten und Anleitung für Ihren Vorsorgeauftrag in der Schweiz.
Berechnen Sie die Erbschaftssteuer in allen 26 Kantonen — kostenlos und sofort.
Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer bei Immobilienverkauf berechnen.
In den meisten Kantonen ja. Die Sätze und Freibeträge sind identisch. Wenige Kantone haben abweichende Regelungen.
In vielen, aber nicht allen Kantonen. ZH, BE, SZ, OW: steuerfrei. Andere Kantone: mit Freibetrag oder geringem Steuersatz.
Ja, in den meisten Kantonen besteht eine Meldepflicht. Die Schenkung muss in der Steuererklärung deklariert werden. Unterlassung kann zu Nachsteuern und Bussen führen.
Im Kanton, in dem der Schenkende zum Zeitpunkt der Zuwendung Wohnsitz hat. Bei Immobilien: im Kanton, in dem die Immobilie liegt (Belegenheitsprinzip).
Vermeiden nicht, aber optimieren. Durch zeitliche Staffelung, Nutzung von Freibeträgen und Nutzniessung lässt sich die Steuerbelastung reduzieren.
Ja, Erbvorbezüge müssen nach Art. 626 ZGB bei der Erbteilung ausgeglichen werden. Andere Schenkungen (Gelegenheitsgeschenke) in der Regel nicht.
Jede Zuwendung an pflichtteilsberechtigte Erben gilt als Erbvorbezug (Art. 626 ZGB). Schenkungen an andere Personen sind keine Erbvorbezüge.
Ja. Wer EL bezieht oder beantragt, muss mit der Rückforderung von Schenkungen der letzten 10 Jahre rechnen (Art. 11a ELG). Pro Jahr verjährt 1/10 des Betrags.
Im Kanton Zürich sind Schenkungen an Ehepartner, Kinder und Enkel steuerfrei — ohne Freibetrags-Limite. Geschwister, Nichten und Neffen zahlen einen progressiven Steuersatz mit einem Multiplikatorsystem.
Ja. Wer eine Immobilie schenkt und sich die Nutzniessung vorbehält, reduziert den steuerbaren Schenkungswert. Der kapitalisierte Wert der Nutzniessung wird vom Immobilienwert abgezogen.
Erbvorbezüge (Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben) müssen bei der Erbteilung angerechnet werden (Art. 626 ZGB). Zudem können andere Erben eine Herabsetzungsklage einreichen, wenn Schenkungen ihren Pflichtteil verletzen.
Ja. Die Schenkungssteuer wird auf alle Vermögenswerte erhoben — Bargeld, Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Schmuck etc. Entscheidend ist der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung.
Berechnen Sie die Schenkungssteuer für alle 26 Kantone — kostenlos und sofort. Oder informieren Sie sich über Erbvorbezüge und die Ausgleichungspflicht.
Dieser Ratgeber dient zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Bei grösseren Schenkungen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Notars.
Inhalt: Upchain Consulting AG
Regelmässig geprüft und aktualisiert · Stand: Mai 2026