Rechtlich geprüft · Stand 2026

Schenkungssteuer Schweiz — Rechner, Freibeträge & Kantone 2026

Schenkungssteuer in der Schweiz berechnen: Kostenloser Rechner für alle 26 Kantone. Freibeträge, Steuersätze und Tipps zur legalen Steueroptimierung bei Schenkungen.

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer wird in der Schweiz kantonal erhoben auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Im Gegensatz zur Erbschaftssteuer, die erst im Todesfall greift, wird die Schenkungssteuer bei Zuwendungen zu Lebzeiten fällig.

In den meisten Kantonen gelten die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie bei der Erbschaftssteuer. Ehepartner sind in allen Kantonen von der Schenkungssteuer befreit. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Kanton, Verwandtschaftsgrad und Schenkungsbetrag.

Schenkungssteuer berechnen

Alle 26 Kantone, aktuell 2026

CHF

Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Schenkungssteuer = Erbschaftssteuer?

In den meisten Kantonen gelten für Schenkungen die gleichen Sätze und Freibeträge wie für Erbschaften. Einige Kantone haben jedoch unterschiedliche Regelungen oder erheben gar keine Schenkungssteuer.

Gleiche Sätze

In den meisten Kantonen sind Schenkungs- und Erbschaftssteuer identisch:

  • Zürich, Bern, Luzern
  • Basel-Stadt, Basel-Land
  • St. Gallen, Aargau, Thurgau
  • und weitere Kantone

Unterschiedliche Regelungen

Einige Kantone haben abweichende Sätze oder spezielle Regelungen für Schenkungen:

  • Graubünden
  • Solothurn
  • Waadt

Steuerfrei

Diese Kantone erheben weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer:

  • Schwyz — komplett steuerfrei
  • Obwalden — komplett steuerfrei

Schenkungssteuer pro Kanton: Die komplette Übersicht

Die Schenkungssteuer variiert in der Schweiz stark von Kanton zu Kanton. Während Schwyz und Obwalden gar keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer kennen, können die Steuersätze in anderen Kantonen für nicht verwandte Personen über 40% betragen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Eckdaten aller 26 Kantone auf einen Blick.

KantonKinderNicht verwandt (max.)
Aargausteuerfreibis 32%
Appenzell Ausserrhodensteuerfrei32%
Appenzell Innerrhoden1%20%
Basel-Landschaftsteuerfrei30%
Basel-Stadtsteuerfreibis 49.5%
Bernsteuerfreibis 2.5%
Freiburgsteuerfrei22%
Genfsteuerfreibis 26%
Glarussteuerfreibis 25%
Graubündensteuerfrei15%
Jurasteuerfrei35%
LuzernFreibetrag CHF 100'00020%
Neuenburg3%45%
Nidwaldensteuerfrei15%
Obwaldensteuerfreisteuerfrei
Schaffhausensteuerfreibis 40%
Schwyzsteuerfreisteuerfrei
Solothurnsteuerfreibis 36%
St. Gallensteuerfrei30%
Tessinsteuerfreibis 41%
Thurgausteuerfreibis 28%
Uristeuerfreibis 30%
WaadtFreibetrag CHF 1'000'000bis 25%
Wallissteuerfrei25%
Zugsteuerfreibis 20%
Zürichsteuerfreibis 7%

Stand 2026. Ehepartner und eingetragene Partner sind in allen Kantonen steuerfrei. Detaillierte Steuersätze finden Sie auf den einzelnen Kantonsseiten.

Immobilie schenken: Sonderfall Grundstückgewinnsteuer

Wer eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt, muss neben der Schenkungssteuer auch die Grundstückgewinnsteuer beachten. Bei Schenkungen unter Verwandten wird die Grundstückgewinnsteuer in den meisten Kantonen aufgeschoben — der Beschenkte übernimmt die steuerliche Vorgeschichte der Liegenschaft.

Belegenheitsprinzip bei Immobilien

Bei Immobilienschenkungen gilt eine wichtige Ausnahme: Die Schenkungssteuer wird nicht im Wohnsitzkanton des Schenkenden erhoben, sondern im Kanton, in dem die Immobilie liegt (Belegenheitsprinzip). Schenkt beispielsweise eine Person mit Wohnsitz im steuerfreien Kanton Schwyz eine Liegenschaft im Kanton Zürich, fällt die Schenkungssteuer nach Zürcher Recht an.

Tipp: Durch den Vorbehalt der Nutzniessung lässt sich der steuerbare Wert der Schenkung deutlich reduzieren. Der kapitalisierte Wert des Nutzniessungsrechts wird vom Immobilienwert abgezogen. Je jünger der Schenkende, desto höher der Abzug.

Handänderungssteuer beachten

In einigen Kantonen wird bei Immobilienschenkungen zusätzlich eine Handänderungssteuer fällig — auch bei unentgeltlichen Übertragungen. Prüfen Sie die kantonalen Regelungen oder verwenden Sie den Immobilienverkauf-Rechner für eine Übersicht.

Schenkung an Konkubinatspartner

Unverheiratete Paare im Konkubinat sind steuerlich benachteiligt: In den meisten Kantonen werden Schenkungen an den Konkubinatspartner wie Zuwendungen an nicht verwandte Personen besteuert — also mit den höchsten Steuersätzen.

Hohe Steuerlast

In vielen Kantonen zahlen Konkubinatspartner Schenkungssteuer von 20% bis über 40% — ohne Freibeträge. Zum Vergleich: Ehepartner sind überall steuerfrei.

Ausnahmen nutzen

Einige Kantone (z.B. Luzern, Basel-Stadt) gewähren nach 5 oder 10 Jahren Zusammenleben reduzierte Steuersätze für Konkubinatspartner. Prüfen Sie die kantonale Regelung.

Mehr zu den erbrechtlichen Konsequenzen des Zusammenlebens ohne Trauschein finden Sie in unserem Ratgeber Konkubinat & Erbrecht.

Schenkung vs. Erbvorbezug: Der Unterschied

Im Alltag werden die Begriffe Schenkung und Erbvorbezug oft gleichgesetzt. Rechtlich gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied, der bei der Erbteilung relevant wird.

MerkmalSchenkungErbvorbezug
EmpfängerBeliebige PersonPflichtteilsberechtigte Erben
AusgleichungKeine automatische AnrechnungMuss bei Erbteilung ausgeglichen werden (Art. 626 ZGB)
SteuerlichSchenkungssteuer im WohnsitzkantonGleiche Steuersätze wie Schenkung
HerabsetzungKlage möglich bei PflichtteilsverletzungKlage möglich bei Pflichtteilsverletzung
BeispielGrosszügiges Geschenk an PatenkindHausgabe an Tochter zu Lebzeiten

Detaillierte Informationen zu Erbvorbezügen, Ausgleichungspflicht und der Abgrenzung zum Pflichtteil finden Sie im Ratgeber Erbvorbezug & Schenkung und Pflichtteil Schweiz.

Steueroptimierung bei Schenkungen

Mit der richtigen Strategie lässt sich die Schenkungssteuer legal optimieren. Hier die wichtigsten Tipps:

1. Zeitliche Staffelung

Schenkungen über mehrere Jahre verteilen, um die Progression zu brechen. In Kantonen mit sich erneuernden Freibeträgen können Sie so den steuerfreien Betrag mehrfach nutzen.

2. Freibeträge nutzen

In einigen Kantonen gelten Freibeträge pro Schenkung oder Zeitraum. Prüfen Sie die kantonalen Regelungen zu Kumulationsfristen und schöpfen Sie die Freibeträge gezielt aus.

3. Kanton beachten

Die Schenkungssteuer fällt im Wohnsitzkanton des Schenkenden an. Bei Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip: Die Steuer wird im Kanton erhoben, in dem die Immobilie liegt.

4. Nutzniessung vorbehalten

Immobilie schenken, aber Nutzniessung behalten — das reduziert den steuerbaren Wert der Schenkung erheblich. Der Wert der Nutzniessung wird vom Schenkungswert abgezogen.

Schenkung melden: Pflichten und Fristen

In den meisten Kantonen besteht eine gesetzliche Pflicht, Schenkungen der kantonalen Steuerverwaltung zu melden. Die genauen Modalitäten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.

Wer muss melden?

In der Regel ist der Beschenkte meldepflichtig. In einigen Kantonen trifft die Meldepflicht auch den Schenkenden. Bei notariell beurkundeten Schenkungen (z.B. Immobilien) informiert der Notar in der Regel die Steuerbehörde direkt.

Wie wird gemeldet?

Schenkungen müssen in der Steuererklärung deklariert werden — typischerweise im Wertschriftenverzeichnis oder in einer separaten Beilage. Grössere Schenkungen sollten zusätzlich formell bei der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuerbehörde angemeldet werden.

Konsequenzen bei Nichtmeldung

Wer eine meldepflichtige Schenkung nicht deklariert, riskiert Nachsteuern zuzüglich Verzugszinsen sowie Bussen wegen Steuerhinterziehung. In schweren Fällen kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.

Wer muss Schenkungssteuer zahlen?

Die Höhe der Schenkungssteuer hängt massgeblich vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem ab. Je näher die Verwandtschaft, desto tiefer die Steuer.

Ehepartner

In allen Kantonen steuerfrei. Ehepartner und eingetragene Partner sind von der Schenkungssteuer vollständig befreit — unabhängig vom Betrag.

Kinder

In vielen Kantonen steuerfrei oder mit hohem Freibetrag. Kantone wie ZH, BE, SZ, OW befreien Kinder komplett. Andere erheben geringe Sätze (1–5.5%).

Geschwister

Meist besteuert mit Sätzen von 3–16% je nach Kanton. Einige Kantone gewähren Freibeträge, andere besteuern ab dem ersten Franken.

Nicht verwandt

Höchste Steuersätze — bis zu 40+% in einigen Kantonen. Nicht verwandte Personen zahlen durchweg die höchsten Schenkungssteuern mit minimalen oder keinen Freibeträgen.

Schenkungssteuer bei Unternehmensnachfolge

Die Übertragung eines Unternehmens an die nächste Generation ist steuerlich komplex. Die Schenkungssteuer kann bei hohen Unternehmenswerten schnell substanziell werden — besonders wenn keine familieninterne Nachfolge vorliegt.

Kantonale Erleichterungen

Einige Kantone gewähren bei der Übertragung von Geschäftsvermögen steuerliche Erleichterungen. In Zürich beispielsweise werden Übertragungen an Kinder steuerlich gleich behandelt wie andere Schenkungen an Nachkommen (steuerfrei). In Kantonen, die Kinder besteuern, kann die Steuerlast bei der Firmenübergabe aber erheblich sein.

Bewertung des Unternehmens

Der steuerbare Wert richtet sich nach dem Verkehrswert des Unternehmens. Die ESTV gibt in ihrem Kreisschreiben Nr. 28 eine Bewertungsmethode vor (Praktiker-Methode), die den Ertragswert doppelt und den Substanzwert einfach gewichtet. Bei KMU wird häufig diese Methode angewandt.

Gestaffelte Übertragung

Wie bei anderen Schenkungen lässt sich die Steuerlast durch eine schrittweise Übertragung von Unternehmensanteilen über mehrere Jahre reduzieren. Kombiniert mit der Nutzung kantonaler Freibeträge kann so die Progression gebrochen werden.

Typische Fehler bei Schenkungen

Bei Schenkungen passieren häufig Fehler, die teuer werden können. Diese vier Stolpersteine sollten Sie kennen:

Schenkung nicht melden

In vielen Kantonen besteht eine Meldepflicht für Schenkungen. Die Schenkung muss der Steuerverwaltung gemeldet und in der Steuererklärung deklariert werden. Unterlassung kann zu Nachsteuern und Bussen führen.

Ausgleichungspflicht vergessen

Nach Art. 626 ZGB müssen Erbvorbezüge bei der Erbteilung ausgeglichen werden. Wer Schenkungen an künftige Erben macht, ohne die Ausgleichung zu regeln, riskiert Streit unter den Erben.

Pflichtteile verletzen

Schenkungen können den Pflichtteil der gesetzlichen Erben verletzen. Betroffene Erben können eine Herabsetzungsklage einreichen, um ihren Pflichtteil durchzusetzen.

Rückforderungsrecht der Ergänzungsleistungen

Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht oder beantragt, muss damit rechnen, dass Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden (Art. 11a ELG). Pro Jahr verjährt 1/10 des Betrags.

Verwandte Themen

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer

Ist Schenkungssteuer gleich Erbschaftssteuer?

In den meisten Kantonen ja. Die Sätze und Freibeträge sind identisch. Wenige Kantone haben abweichende Regelungen.

Sind Schenkungen an Kinder steuerfrei?

In vielen, aber nicht allen Kantonen. ZH, BE, SZ, OW: steuerfrei. Andere Kantone: mit Freibetrag oder geringem Steuersatz.

Muss ich eine Schenkung melden?

Ja, in den meisten Kantonen besteht eine Meldepflicht. Die Schenkung muss in der Steuererklärung deklariert werden. Unterlassung kann zu Nachsteuern und Bussen führen.

Wann fällt die Schenkungssteuer an?

Im Kanton, in dem der Schenkende zum Zeitpunkt der Zuwendung Wohnsitz hat. Bei Immobilien: im Kanton, in dem die Immobilie liegt (Belegenheitsprinzip).

Kann ich Schenkungssteuer vermeiden?

Vermeiden nicht, aber optimieren. Durch zeitliche Staffelung, Nutzung von Freibeträgen und Nutzniessung lässt sich die Steuerbelastung reduzieren.

Werden Schenkungen bei der Erbteilung berücksichtigt?

Ja, Erbvorbezüge müssen nach Art. 626 ZGB bei der Erbteilung ausgeglichen werden. Andere Schenkungen (Gelegenheitsgeschenke) in der Regel nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Erbvorbezug?

Jede Zuwendung an pflichtteilsberechtigte Erben gilt als Erbvorbezug (Art. 626 ZGB). Schenkungen an andere Personen sind keine Erbvorbezüge.

Können Ergänzungsleistungen Schenkungen zurückfordern?

Ja. Wer EL bezieht oder beantragt, muss mit der Rückforderung von Schenkungen der letzten 10 Jahre rechnen (Art. 11a ELG). Pro Jahr verjährt 1/10 des Betrags.

Wie hoch ist der Schenkungssteuer-Freibetrag in Zürich?

Im Kanton Zürich sind Schenkungen an Ehepartner, Kinder und Enkel steuerfrei — ohne Freibetrags-Limite. Geschwister, Nichten und Neffen zahlen einen progressiven Steuersatz mit einem Multiplikatorsystem.

Kann man Schenkungssteuer mit Nutzniessung reduzieren?

Ja. Wer eine Immobilie schenkt und sich die Nutzniessung vorbehält, reduziert den steuerbaren Schenkungswert. Der kapitalisierte Wert der Nutzniessung wird vom Immobilienwert abgezogen.

Wird eine Schenkung im Erbfall angerechnet?

Erbvorbezüge (Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben) müssen bei der Erbteilung angerechnet werden (Art. 626 ZGB). Zudem können andere Erben eine Herabsetzungsklage einreichen, wenn Schenkungen ihren Pflichtteil verletzen.

Gibt es eine Schenkungssteuer auf Bargeld?

Ja. Die Schenkungssteuer wird auf alle Vermögenswerte erhoben — Bargeld, Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Schmuck etc. Entscheidend ist der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung.

Schenkungssteuer jetzt berechnen

Berechnen Sie die Schenkungssteuer für alle 26 Kantone — kostenlos und sofort. Oder informieren Sie sich über Erbvorbezüge und die Ausgleichungspflicht.

Dieser Ratgeber dient zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Bei grösseren Schenkungen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Notars.

Inhalt: Upchain Consulting AG

Regelmässig geprüft und aktualisiert · Stand: Mai 2026