Schenkungssteuer wird erhoben

Schenkungssteuer Basel-Stadt (BS)

Im Kanton Basel-Stadt wird die Schenkungssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 49.5%.

Schenkungssteuer berechnen

Schenkungssteuer Basel-Stadt — Das Wichtigste in Kürze

Im Kanton Basel-Stadt wird die Schenkungssteuer nach den gleichen Sätzen und Freibeträgen erhoben wie die Erbschaftssteuer. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Schenkungssteuer befreit. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 49.5%. Besonderheit: Freibetrag CHF 2'000 für alle steuerpflichtigen Erben. Massgebend für die Besteuerung ist der Wohnsitz des Schenkenden zum Zeitpunkt der Zuwendung. Bei Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip: Es besteuert der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der Erbteilung ausgeglichen werden.

Schenkungssteuer Basel-Stadt berechnen

Geben Sie den Schenkungsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Basel-Stadt zu berechnen.

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Kanton Basel-Stadt, aktuell 2026

CHF

Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Schenkungssteuer-Sätze im Kanton Basel-Stadt

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Basel-Stadt. Die Sätze gelten gleichermassen für Schenkungen und Erbschaften.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuersatz5--11% (Freibetrag CHF 2'000.–)
FreibetragCHF 2'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 50'000.–5%
CHF 50'000.– -- CHF 100'000.–6%
CHF 100'000.– -- CHF 250'000.–7.5%
CHF 250'000.– -- CHF 500'000.–9%
ab CHF 500'000.–11%

Geschwister

Steuersatz7.5--16.5% (Freibetrag CHF 2'000.–)
FreibetragCHF 2'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 50'000.–7.5%
CHF 50'000.– -- CHF 100'000.–9%
CHF 100'000.– -- CHF 250'000.–11%
CHF 250'000.– -- CHF 500'000.–13.5%
ab CHF 500'000.–16.5%

Onkel / Tante

Steuersatz15--33% (Freibetrag CHF 2'000.–)
FreibetragCHF 2'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 50'000.–15%
CHF 50'000.– -- CHF 100'000.–18%
CHF 100'000.– -- CHF 250'000.–22.5%
CHF 250'000.– -- CHF 500'000.–30%
ab CHF 500'000.–33%

Neffe / Nichte

Steuersatz15--33% (Freibetrag CHF 2'000.–)
FreibetragCHF 2'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 50'000.–15%
CHF 50'000.– -- CHF 100'000.–18%
CHF 100'000.– -- CHF 250'000.–22.5%
CHF 250'000.– -- CHF 500'000.–30%
ab CHF 500'000.–33%

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz22.5--49.5% (Freibetrag CHF 2'000.–)
FreibetragCHF 2'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 50'000.–22.5%
CHF 50'000.– -- CHF 100'000.–27%
CHF 100'000.– -- CHF 250'000.–33%
CHF 250'000.– -- CHF 500'000.–40%
ab CHF 500'000.–49.5%

Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer — Basel-Stadt

Gleiche Steuersätze, unterschiedlicher Zeitpunkt

Im Kanton Basel-Stadt gelten für Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der Besteuerung:

Schenkung (zu Lebzeiten)

  • Steuer im Zeitpunkt der Zuwendung
  • Massgebend: Wohnsitz des Schenkenden
  • Zeitliche Staffelung möglich

Erbschaft (im Todesfall)

  • Steuer erst im Todesfall fällig
  • Massgebend: letzter Wohnsitz des Erblassers
  • Gesamter Nachlass auf einmal

Tipps zur Steueroptimierung bei Schenkungen

  • 1.Zeitliche Staffelung: Verteilen Sie grössere Schenkungen über mehrere Jahre, um die Progression zu brechen und tiefere Steuerstufen zu nutzen.
  • 2.Freibeträge nutzen: Im Kanton Basel-Stadt gibt es Freibeträge für: Eltern (CHF 2'000.–), Geschwister (CHF 2'000.–), Onkel / Tante (CHF 2'000.–), Neffe / Nichte (CHF 2'000.–), Nicht verwandt / Dritte (CHF 2'000.–).
  • 3.Nutzniessung bei Immobilien: Wer eine Immobilie schenkt und sich die Nutzniessung vorbehält, reduziert den steuerbaren Schenkungswert erheblich.
  • 4.Ausgleichungspflicht beachten: Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der späteren Erbteilung ausgeglichen werden (Art. 626 ZGB).

Quellen: bs.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer Basel-Stadt

Wie hoch ist die Schenkungssteuer im Kanton Basel-Stadt?

Die Schenkungssteuer im Kanton Basel-Stadt hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind befreit. Für nicht befreite Beschenkte liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 11% und 49.5%.

Wer ist im Kanton Basel-Stadt von der Schenkungssteuer befreit?

Im Kanton Basel-Stadt sind folgende Personengruppen von der Schenkungssteuer befreit: Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel. Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Muss ich eine Schenkung im Kanton Basel-Stadt melden?

Ja. Im Kanton Basel-Stadt besteht eine Meldepflicht für Schenkungen. Die Schenkung muss in der Steuererklärung deklariert werden. Unterlassung kann zu Nachsteuern und Bussen führen. Bei Immobilien erfolgt die Erfassung über die Grundbuchänderung automatisch.

Ist die Schenkungssteuer im Kanton Basel-Stadt gleich wie die Erbschaftssteuer?

Ja. Im Kanton Basel-Stadt gelten für Schenkungen grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie für Erbschaften. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Die Schenkungssteuer wird bei Zuwendungen zu Lebzeiten fällig, die Erbschaftssteuer erst im Todesfall.

Kann ich die Schenkungssteuer im Kanton Basel-Stadt optimieren?

Ja. Durch zeitliche Staffelung von Schenkungen über mehrere Jahre, Nutzung von Freibeträgen und Nutzniessung (z.B. bei Immobilien) lässt sich die Steuerbelastung im Kanton Basel-Stadt legal reduzieren. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt. Zuletzt aktualisiert: April 2026.