Schenkungssteuer wird erhoben

Schenkungssteuer Luzern (LU)

Im Kanton Luzern wird die Schenkungssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner ist von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 20%.

Schenkungssteuer berechnen

Schenkungssteuer Luzern — Das Wichtigste in Kürze

Im Kanton Luzern wird die Schenkungssteuer nach den gleichen Sätzen und Freibeträgen erhoben wie die Erbschaftssteuer. Ehepartner / eingetragene Partner ist von der Schenkungssteuer befreit. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 20%. Besonderheit: Kinder haben CHF 100'000 Freigrenze (nicht Freibetrag!): unter CHF 100'000 steuerfrei, darüber wird der gesamte Betrag mit 1% besteuert. Massgebend für die Besteuerung ist der Wohnsitz des Schenkenden zum Zeitpunkt der Zuwendung. Bei Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip: Es besteuert der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der Erbteilung ausgeglichen werden.

Schenkungssteuer Luzern berechnen

Geben Sie den Schenkungsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Luzern zu berechnen.

Schenkungssteuer berechnen

Kanton Luzern, aktuell 2026

CHF

Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Schenkungssteuer-Sätze im Kanton Luzern

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Luzern. Die Sätze gelten gleichermassen für Schenkungen und Erbschaften.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuersatz1% (Freibetrag CHF 100'000.–)
FreigrenzeCHF 100'000.–

Enkel

Steuersatz1% (Freibetrag CHF 100'000.–)
FreigrenzeCHF 100'000.–

Eltern

Steuersatz6%

Geschwister

Steuersatz6%

Onkel / Tante

Steuersatz15%

Neffe / Nichte

Steuersatz15%

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz20%

Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer — Luzern

Gleiche Steuersätze, unterschiedlicher Zeitpunkt

Im Kanton Luzern gelten für Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der Besteuerung:

Schenkung (zu Lebzeiten)

  • Steuer im Zeitpunkt der Zuwendung
  • Massgebend: Wohnsitz des Schenkenden
  • Zeitliche Staffelung möglich

Erbschaft (im Todesfall)

  • Steuer erst im Todesfall fällig
  • Massgebend: letzter Wohnsitz des Erblassers
  • Gesamter Nachlass auf einmal

Tipps zur Steueroptimierung bei Schenkungen

  • 1.Zeitliche Staffelung: Verteilen Sie grössere Schenkungen über mehrere Jahre, um die Progression zu brechen und tiefere Steuerstufen zu nutzen.
  • 2.Freibeträge nutzen: Im Kanton Luzern gibt es Freibeträge für: Kinder (CHF 100'000.–), Enkel (CHF 100'000.–).
  • 3.Nutzniessung bei Immobilien: Wer eine Immobilie schenkt und sich die Nutzniessung vorbehält, reduziert den steuerbaren Schenkungswert erheblich.
  • 4.Ausgleichungspflicht beachten: Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der späteren Erbteilung ausgeglichen werden (Art. 626 ZGB).

Quellen: steuerbuch.lu.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer Luzern

Wie hoch ist die Schenkungssteuer im Kanton Luzern?

Die Schenkungssteuer im Kanton Luzern hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner ist befreit. Für nicht befreite Beschenkte liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 1% und 20%.

Wer ist im Kanton Luzern von der Schenkungssteuer befreit?

Im Kanton Luzern ist folgende Personengruppen von der Schenkungssteuer befreit: Ehepartner / eingetragene Partner. Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Muss ich eine Schenkung im Kanton Luzern melden?

Ja. Im Kanton Luzern besteht eine Meldepflicht für Schenkungen. Die Schenkung muss in der Steuererklärung deklariert werden. Unterlassung kann zu Nachsteuern und Bussen führen. Bei Immobilien erfolgt die Erfassung über die Grundbuchänderung automatisch.

Ist die Schenkungssteuer im Kanton Luzern gleich wie die Erbschaftssteuer?

Ja. Im Kanton Luzern gelten für Schenkungen grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie für Erbschaften. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Die Schenkungssteuer wird bei Zuwendungen zu Lebzeiten fällig, die Erbschaftssteuer erst im Todesfall.

Kann ich die Schenkungssteuer im Kanton Luzern optimieren?

Ja. Durch zeitliche Staffelung von Schenkungen über mehrere Jahre, Nutzung von Freibeträgen und Nutzniessung (z.B. bei Immobilien) lässt sich die Steuerbelastung im Kanton Luzern legal reduzieren. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert.

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Die Schenkungssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Schenkungen eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Luzern. Zuletzt aktualisiert: April 2026.