Schenkungssteuer wird erhoben

Schenkungssteuer Bern (BE)

Im Kanton Bern wird die Schenkungssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 40%.

Schenkungssteuer berechnen

Schenkungssteuer Bern — Das Wichtigste in Kürze

Im Kanton Bern wird die Schenkungssteuer nach den gleichen Sätzen und Freibeträgen erhoben wie die Erbschaftssteuer. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Schenkungssteuer befreit. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 40%. Besonderheit: Grundtarif (Art. Massgebend für die Besteuerung ist der Wohnsitz des Schenkenden zum Zeitpunkt der Zuwendung. Bei Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip: Es besteuert der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der Erbteilung ausgeglichen werden.

Schenkungssteuer Bern berechnen

Geben Sie den Schenkungsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Bern zu berechnen.

Schenkungssteuer berechnen

Kanton Bern, aktuell 2026

CHF

Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Schenkungssteuer-Sätze im Kanton Bern

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Bern. Die Sätze gelten gleichermassen für Schenkungen und Erbschaften.

Multiplikator-System: Der Kanton Bern verwendet einen Grundtarif, der je nach Verwandtschaftsgrad mit einem Faktor multipliziert wird. Der effektive Steuersatz ergibt sich aus Grundtarif x Multiplikator.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuersatz1--2.5% x6 (Freibetrag CHF 12'000.–)
FreibetragCHF 12'000.–
Multiplikatorx6
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 110'600.–1%
CHF 110'600.– -- CHF 221'200.–1.25%
CHF 221'200.– -- CHF 331'800.–1.5%
CHF 331'800.– -- CHF 442'400.–1.75%
CHF 442'400.– -- CHF 553'000.–2%
CHF 553'000.– -- CHF 663'600.–2.25%
ab CHF 663'600.–2.5%

Multiplikator: x6 im Kanton Bern

Geschwister

Steuersatz1--2.5% x6 (Freibetrag CHF 12'000.–)
FreibetragCHF 12'000.–
Multiplikatorx6
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 110'600.–1%
CHF 110'600.– -- CHF 221'200.–1.25%
CHF 221'200.– -- CHF 331'800.–1.5%
CHF 331'800.– -- CHF 442'400.–1.75%
CHF 442'400.– -- CHF 553'000.–2%
CHF 553'000.– -- CHF 663'600.–2.25%
ab CHF 663'600.–2.5%

Multiplikator: x6 im Kanton Bern

Onkel / Tante

Steuersatz1--2.5% x11 (Freibetrag CHF 12'000.–)
FreibetragCHF 12'000.–
Multiplikatorx11
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 110'600.–1%
CHF 110'600.– -- CHF 221'200.–1.25%
CHF 221'200.– -- CHF 331'800.–1.5%
CHF 331'800.– -- CHF 442'400.–1.75%
CHF 442'400.– -- CHF 553'000.–2%
CHF 553'000.– -- CHF 663'600.–2.25%
ab CHF 663'600.–2.5%

Multiplikator: x11 im Kanton Bern

Neffe / Nichte

Steuersatz1--2.5% x11 (Freibetrag CHF 12'000.–)
FreibetragCHF 12'000.–
Multiplikatorx11
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 110'600.–1%
CHF 110'600.– -- CHF 221'200.–1.25%
CHF 221'200.– -- CHF 331'800.–1.5%
CHF 331'800.– -- CHF 442'400.–1.75%
CHF 442'400.– -- CHF 553'000.–2%
CHF 553'000.– -- CHF 663'600.–2.25%
ab CHF 663'600.–2.5%

Multiplikator: x11 im Kanton Bern

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz1--2.5% x16
Multiplikatorx16
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 110'600.–1%
CHF 110'600.– -- CHF 221'200.–1.25%
CHF 221'200.– -- CHF 331'800.–1.5%
CHF 331'800.– -- CHF 442'400.–1.75%
CHF 442'400.– -- CHF 553'000.–2%
CHF 553'000.– -- CHF 663'600.–2.25%
ab CHF 663'600.–2.5%

Multiplikator: x16 im Kanton Bern

Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer — Bern

Gleiche Steuersätze, unterschiedlicher Zeitpunkt

Im Kanton Bern gelten für Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der Besteuerung:

Schenkung (zu Lebzeiten)

  • Steuer im Zeitpunkt der Zuwendung
  • Massgebend: Wohnsitz des Schenkenden
  • Zeitliche Staffelung möglich

Erbschaft (im Todesfall)

  • Steuer erst im Todesfall fällig
  • Massgebend: letzter Wohnsitz des Erblassers
  • Gesamter Nachlass auf einmal

Tipps zur Steueroptimierung bei Schenkungen

  • 1.Zeitliche Staffelung: Verteilen Sie grössere Schenkungen über mehrere Jahre, um die Progression zu brechen und tiefere Steuerstufen zu nutzen.
  • 2.Freibeträge nutzen: Im Kanton Bern gibt es Freibeträge für: Eltern (CHF 12'000.–), Geschwister (CHF 12'000.–), Onkel / Tante (CHF 12'000.–), Neffe / Nichte (CHF 12'000.–).
  • 3.Nutzniessung bei Immobilien: Wer eine Immobilie schenkt und sich die Nutzniessung vorbehält, reduziert den steuerbaren Schenkungswert erheblich.
  • 4.Ausgleichungspflicht beachten: Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der späteren Erbteilung ausgeglichen werden (Art. 626 ZGB).

Quellen: be.ch, bernerlandbank.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer Bern

Wie hoch ist die Schenkungssteuer im Kanton Bern?

Die Schenkungssteuer im Kanton Bern hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind befreit. Für nicht befreite Beschenkte liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 15% und 40%.

Wer ist im Kanton Bern von der Schenkungssteuer befreit?

Im Kanton Bern sind folgende Personengruppen von der Schenkungssteuer befreit: Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel. Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Muss ich eine Schenkung im Kanton Bern melden?

Ja. Im Kanton Bern besteht eine Meldepflicht für Schenkungen. Die Schenkung muss in der Steuererklärung deklariert werden. Unterlassung kann zu Nachsteuern und Bussen führen. Bei Immobilien erfolgt die Erfassung über die Grundbuchänderung automatisch.

Ist die Schenkungssteuer im Kanton Bern gleich wie die Erbschaftssteuer?

Ja. Im Kanton Bern gelten für Schenkungen grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie für Erbschaften. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Die Schenkungssteuer wird bei Zuwendungen zu Lebzeiten fällig, die Erbschaftssteuer erst im Todesfall.

Kann ich die Schenkungssteuer im Kanton Bern optimieren?

Ja. Durch zeitliche Staffelung von Schenkungen über mehrere Jahre, Nutzung von Freibeträgen und Nutzniessung (z.B. bei Immobilien) lässt sich die Steuerbelastung im Kanton Bern legal reduzieren. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert.

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Die Schenkungssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Schenkungen eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Bern. Zuletzt aktualisiert: April 2026.