Im Kanton St. Gallen wird die Schenkungssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 30%.
Schenkungssteuer berechnenIm Kanton St. Gallen wird die Schenkungssteuer nach den gleichen Sätzen und Freibeträgen erhoben wie die Erbschaftssteuer. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Schenkungssteuer befreit. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 30%. Besonderheit: Lineare Sätze (nicht progressiv): Eltern 10% (Freibetrag CHF 25'000), Geschwister/Grosseltern 20% (CHF 10'000), übrige 30% (CHF 10'000). Massgebend für die Besteuerung ist der Wohnsitz des Schenkenden zum Zeitpunkt der Zuwendung. Bei Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip: Es besteuert der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der Erbteilung ausgeglichen werden.
Geben Sie den Schenkungsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton St. Gallen zu berechnen.
Kanton St. Gallen, aktuell 2026
Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.
Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton St. Gallen. Die Sätze gelten gleichermassen für Schenkungen und Erbschaften.
Im Kanton St. Gallen gelten für Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der Besteuerung:
Quellen: sg.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.
Die Schenkungssteuer im Kanton St. Gallen hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind befreit. Für nicht befreite Beschenkte liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 10% und 30%.
Im Kanton St. Gallen sind folgende Personengruppen von der Schenkungssteuer befreit: Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel. Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.
Ja. Im Kanton St. Gallen besteht eine Meldepflicht für Schenkungen. Die Schenkung muss in der Steuererklärung deklariert werden. Unterlassung kann zu Nachsteuern und Bussen führen. Bei Immobilien erfolgt die Erfassung über die Grundbuchänderung automatisch.
Ja. Im Kanton St. Gallen gelten für Schenkungen grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie für Erbschaften. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Die Schenkungssteuer wird bei Zuwendungen zu Lebzeiten fällig, die Erbschaftssteuer erst im Todesfall.
Ja. Durch zeitliche Staffelung von Schenkungen über mehrere Jahre, Nutzung von Freibeträgen und Nutzniessung (z.B. bei Immobilien) lässt sich die Steuerbelastung im Kanton St. Gallen legal reduzieren. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert.
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Die Schenkungssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Schenkungen eine professionelle Steuerberatung in Betracht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen. Zuletzt aktualisiert: April 2026.