Schenkungssteuer wird erhoben

Schenkungssteuer Graubünden (GR)

Im Kanton Graubünden wird die Schenkungssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 4%.

Schenkungssteuer berechnen

Schenkungssteuer Graubünden — Das Wichtigste in Kürze

Im Kanton Graubünden wird die Schenkungssteuer nach den gleichen Sätzen und Freibeträgen erhoben wie die Erbschaftssteuer. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Schenkungssteuer befreit. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 4%. Besonderheit: Nachlasssteuer (auf gesamten Nachlass, nicht pro Erbe). Massgebend für die Besteuerung ist der Wohnsitz des Schenkenden zum Zeitpunkt der Zuwendung. Bei Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip: Es besteuert der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der Erbteilung ausgeglichen werden.

Schenkungssteuer Graubünden berechnen

Geben Sie den Schenkungsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Graubünden zu berechnen.

Schenkungssteuer berechnen

Kanton Graubünden, aktuell 2026

CHF

Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Schenkungssteuer-Sätze im Kanton Graubünden

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Graubünden. Die Sätze gelten gleichermassen für Schenkungen und Erbschaften.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuersatz1--4% (Freibetrag CHF 100'000.–)
FreibetragCHF 100'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–1%
CHF 100'000.– -- CHF 300'000.–2%
CHF 300'000.– -- CHF 500'000.–3%
ab CHF 500'000.–4%

Geschwister

Steuersatz1--4% (Freibetrag CHF 7'000.–)
FreibetragCHF 7'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–1%
CHF 100'000.– -- CHF 300'000.–2%
CHF 300'000.– -- CHF 500'000.–3%
ab CHF 500'000.–4%

Onkel / Tante

Steuersatz1--4% (Freibetrag CHF 7'000.–)
FreibetragCHF 7'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–1%
CHF 100'000.– -- CHF 300'000.–2%
CHF 300'000.– -- CHF 500'000.–3%
ab CHF 500'000.–4%

Neffe / Nichte

Steuersatz1--4% (Freibetrag CHF 7'000.–)
FreibetragCHF 7'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–1%
CHF 100'000.– -- CHF 300'000.–2%
CHF 300'000.– -- CHF 500'000.–3%
ab CHF 500'000.–4%

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz1--4% (Freibetrag CHF 7'000.–)
FreibetragCHF 7'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 100'000.–1%
CHF 100'000.– -- CHF 300'000.–2%
CHF 300'000.– -- CHF 500'000.–3%
ab CHF 500'000.–4%

Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer — Graubünden

Gleiche Steuersätze, unterschiedlicher Zeitpunkt

Im Kanton Graubünden gelten für Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der Besteuerung:

Schenkung (zu Lebzeiten)

  • Steuer im Zeitpunkt der Zuwendung
  • Massgebend: Wohnsitz des Schenkenden
  • Zeitliche Staffelung möglich

Erbschaft (im Todesfall)

  • Steuer erst im Todesfall fällig
  • Massgebend: letzter Wohnsitz des Erblassers
  • Gesamter Nachlass auf einmal

Tipps zur Steueroptimierung bei Schenkungen

  • 1.Zeitliche Staffelung: Verteilen Sie grössere Schenkungen über mehrere Jahre, um die Progression zu brechen und tiefere Steuerstufen zu nutzen.
  • 2.Freibeträge nutzen: Im Kanton Graubünden gibt es Freibeträge für: Eltern (CHF 100'000.–), Geschwister (CHF 7'000.–), Onkel / Tante (CHF 7'000.–), Neffe / Nichte (CHF 7'000.–), Nicht verwandt / Dritte (CHF 7'000.–).
  • 3.Nutzniessung bei Immobilien: Wer eine Immobilie schenkt und sich die Nutzniessung vorbehält, reduziert den steuerbaren Schenkungswert erheblich.
  • 4.Ausgleichungspflicht beachten: Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der späteren Erbteilung ausgeglichen werden (Art. 626 ZGB).

Quellen: wikipedia.org, hev-gr.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer Graubünden

Wie hoch ist die Schenkungssteuer im Kanton Graubünden?

Die Schenkungssteuer im Kanton Graubünden hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind befreit. Für nicht befreite Beschenkte liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 4% und 4%.

Wer ist im Kanton Graubünden von der Schenkungssteuer befreit?

Im Kanton Graubünden sind folgende Personengruppen von der Schenkungssteuer befreit: Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel. Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Muss ich eine Schenkung im Kanton Graubünden melden?

Ja. Im Kanton Graubünden besteht eine Meldepflicht für Schenkungen. Die Schenkung muss in der Steuererklärung deklariert werden. Unterlassung kann zu Nachsteuern und Bussen führen. Bei Immobilien erfolgt die Erfassung über die Grundbuchänderung automatisch.

Ist die Schenkungssteuer im Kanton Graubünden gleich wie die Erbschaftssteuer?

Ja. Im Kanton Graubünden gelten für Schenkungen grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie für Erbschaften. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Die Schenkungssteuer wird bei Zuwendungen zu Lebzeiten fällig, die Erbschaftssteuer erst im Todesfall.

Kann ich die Schenkungssteuer im Kanton Graubünden optimieren?

Ja. Durch zeitliche Staffelung von Schenkungen über mehrere Jahre, Nutzung von Freibeträgen und Nutzniessung (z.B. bei Immobilien) lässt sich die Steuerbelastung im Kanton Graubünden legal reduzieren. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert.

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Die Schenkungssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Schenkungen eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden. Zuletzt aktualisiert: April 2026.