Der Kanton Obwalden erhebt keine Schenkungssteuer. Schenkungen sind für alle Verwandtschaftsgrade vollständig steuerfrei -- unabhängig von der Höhe des Betrags.
Schenkungssteuer berechnenDer Kanton Obwalden erhebt keine Schenkungssteuer. Sämtliche Schenkungen sind vollständig steuerfrei — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, der Höhe des Betrags oder der Art der geschenkten Vermögenswerte. Obwalden ist damit einer von nur zwei Kantonen in der Schweiz (neben Schwyz), die komplett auf eine Schenkungssteuer verzichten. Trotz der Steuerfreiheit gelten die erbrechtlichen Bestimmungen des ZGB — Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der Erbteilung ausgeglichen werden (Art. 626 ZGB). Für die Besteuerung ist stets der Wohnsitz des Schenkenden massgebend, nicht der Wohnsitz des Beschenkten.
Geben Sie den Schenkungsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Obwalden zu berechnen.
Kanton Obwalden, aktuell 2026
Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.
Der Kanton Obwalden erhebt keine Schenkungssteuer auf kantonaler Ebene.
Im Kanton Obwalden gibt es keine kantonale Schenkungssteuer. Alle Schenkungen sind vollständig steuerfrei -- unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des Betrags.
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Im Kanton Obwalden gelten für Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der Besteuerung:
Im Kanton Obwalden gibt es keine Schenkungssteuer. Alle Schenkungen sind vollständig steuerfrei, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des Betrags.
Da der Kanton Obwalden keine Schenkungssteuer erhebt, sind alle Beschenkten vollständig befreit — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Auch wenn der Kanton Obwalden keine Schenkungssteuer erhebt, sollten grössere Schenkungen in der Steuererklärung deklariert werden. Dies dient der Transparenz und ist wichtig für die spätere Erbteilung (Ausgleichungspflicht nach Art. 626 ZGB).
Ja. Im Kanton Obwalden gelten für Schenkungen grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie für Erbschaften. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Die Schenkungssteuer wird bei Zuwendungen zu Lebzeiten fällig, die Erbschaftssteuer erst im Todesfall.
Ja. Durch zeitliche Staffelung von Schenkungen über mehrere Jahre, Nutzung von Freibeträgen und Nutzniessung (z.B. bei Immobilien) lässt sich die Steuerbelastung im Kanton Obwalden legal reduzieren. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert.
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Die Schenkungssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Schenkungen eine professionelle Steuerberatung in Betracht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Obwalden. Zuletzt aktualisiert: April 2026.