Schenkungssteuer wird erhoben

Schenkungssteuer Wallis (VS)

Im Kanton Wallis wird die Schenkungssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 25%.

Schenkungssteuer berechnen

Schenkungssteuer Wallis — Das Wichtigste in Kürze

Im Kanton Wallis wird die Schenkungssteuer nach den gleichen Sätzen und Freibeträgen erhoben wie die Erbschaftssteuer. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind von der Schenkungssteuer befreit. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 25%. Besonderheit: Lineare Sätze. Massgebend für die Besteuerung ist der Wohnsitz des Schenkenden zum Zeitpunkt der Zuwendung. Bei Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip: Es besteuert der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der Erbteilung ausgeglichen werden.

Schenkungssteuer Wallis berechnen

Geben Sie den Schenkungsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Wallis zu berechnen.

Schenkungssteuer berechnen

Kanton Wallis, aktuell 2026

CHF

Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Schenkungssteuer-Sätze im Kanton Wallis

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Wallis. Die Sätze gelten gleichermassen für Schenkungen und Erbschaften.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuerfrei

Geschwister

Steuersatz10% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreigrenzeCHF 10'000.–

Onkel / Tante

Steuersatz15% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreigrenzeCHF 10'000.–

Neffe / Nichte

Steuersatz15% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreigrenzeCHF 10'000.–

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz25% (Freibetrag CHF 10'000.–)
FreigrenzeCHF 10'000.–

Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer — Wallis

Gleiche Steuersätze, unterschiedlicher Zeitpunkt

Im Kanton Wallis gelten für Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der Besteuerung:

Schenkung (zu Lebzeiten)

  • Steuer im Zeitpunkt der Zuwendung
  • Massgebend: Wohnsitz des Schenkenden
  • Zeitliche Staffelung möglich

Erbschaft (im Todesfall)

  • Steuer erst im Todesfall fällig
  • Massgebend: letzter Wohnsitz des Erblassers
  • Gesamter Nachlass auf einmal

Tipps zur Steueroptimierung bei Schenkungen

  • 1.Zeitliche Staffelung: Verteilen Sie grössere Schenkungen über mehrere Jahre, um die Progression zu brechen und tiefere Steuerstufen zu nutzen.
  • 2.Freibeträge nutzen: Im Kanton Wallis gibt es Freibeträge für: Geschwister (CHF 10'000.–), Onkel / Tante (CHF 10'000.–), Neffe / Nichte (CHF 10'000.–), Nicht verwandt / Dritte (CHF 10'000.–).
  • 3.Nutzniessung bei Immobilien: Wer eine Immobilie schenkt und sich die Nutzniessung vorbehält, reduziert den steuerbaren Schenkungswert erheblich.
  • 4.Ausgleichungspflicht beachten: Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der späteren Erbteilung ausgeglichen werden (Art. 626 ZGB).

Quellen: neho.ch, wikipedia.org. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer Wallis

Wie hoch ist die Schenkungssteuer im Kanton Wallis?

Die Schenkungssteuer im Kanton Wallis hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern sind befreit. Für nicht befreite Beschenkte liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 10% und 25%.

Wer ist im Kanton Wallis von der Schenkungssteuer befreit?

Im Kanton Wallis sind folgende Personengruppen von der Schenkungssteuer befreit: Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern. Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Muss ich eine Schenkung im Kanton Wallis melden?

Ja. Im Kanton Wallis besteht eine Meldepflicht für Schenkungen. Die Schenkung muss in der Steuererklärung deklariert werden. Unterlassung kann zu Nachsteuern und Bussen führen. Bei Immobilien erfolgt die Erfassung über die Grundbuchänderung automatisch.

Ist die Schenkungssteuer im Kanton Wallis gleich wie die Erbschaftssteuer?

Ja. Im Kanton Wallis gelten für Schenkungen grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie für Erbschaften. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Die Schenkungssteuer wird bei Zuwendungen zu Lebzeiten fällig, die Erbschaftssteuer erst im Todesfall.

Kann ich die Schenkungssteuer im Kanton Wallis optimieren?

Ja. Durch zeitliche Staffelung von Schenkungen über mehrere Jahre, Nutzung von Freibeträgen und Nutzniessung (z.B. bei Immobilien) lässt sich die Steuerbelastung im Kanton Wallis legal reduzieren. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert.

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Die Schenkungssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Schenkungen eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Wallis. Zuletzt aktualisiert: April 2026.