Schenkungssteuer wird erhoben

Schenkungssteuer Zürich (ZH)

Im Kanton Zürich wird die Schenkungssteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich erhoben. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Steuer befreit. Der maximale Steuersatz beträgt 36%.

Schenkungssteuer berechnen

Schenkungssteuer Zürich — Das Wichtigste in Kürze

Im Kanton Zürich wird die Schenkungssteuer nach den gleichen Sätzen und Freibeträgen erhoben wie die Erbschaftssteuer. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind von der Schenkungssteuer befreit. Der maximale effektive Steuersatz beträgt 36%. Besonderheit: Progressiver Grundtarif (§ 22 ESchG, 2–7%) mit Multiplikatoren (§ 23). Massgebend für die Besteuerung ist der Wohnsitz des Schenkenden zum Zeitpunkt der Zuwendung. Bei Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip: Es besteuert der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der Erbteilung ausgeglichen werden.

Schenkungssteuer Zürich berechnen

Geben Sie den Schenkungsbetrag und den Verwandtschaftsgrad ein, um die Steuer im Kanton Zürich zu berechnen.

Schenkungssteuer berechnen

Kanton Zürich, aktuell 2026

CHF

Die Berechnungen dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen.

Schenkungssteuer-Sätze im Kanton Zürich

Übersicht aller Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad im Kanton Zürich. Die Sätze gelten gleichermassen für Schenkungen und Erbschaften.

Multiplikator-System: Der Kanton Zürich verwendet einen Grundtarif, der je nach Verwandtschaftsgrad mit einem Faktor multipliziert wird. Der effektive Steuersatz ergibt sich aus Grundtarif x Multiplikator.

Ehepartner / eingetragene Partner

Steuerfrei

Kinder

Steuerfrei

Enkel

Steuerfrei

Eltern

Steuersatz2--6% x1 (Freibetrag CHF 200'000.–)
FreibetragCHF 200'000.–
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 30'000.–2%
CHF 30'000.– -- CHF 90'000.–3%
CHF 90'000.– -- CHF 180'000.–4%
CHF 180'000.– -- CHF 360'000.–5%
CHF 360'000.– -- CHF 840'000.–6%
CHF 840'000.– -- CHF 1'500'000.–7%
ab CHF 1'500'000.–6%

Geschwister

Steuersatz2--6% x3 (Freibetrag CHF 15'000.–)
FreibetragCHF 15'000.–
Multiplikatorx3
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 30'000.–2%
CHF 30'000.– -- CHF 90'000.–3%
CHF 90'000.– -- CHF 180'000.–4%
CHF 180'000.– -- CHF 360'000.–5%
CHF 360'000.– -- CHF 840'000.–6%
CHF 840'000.– -- CHF 1'500'000.–7%
ab CHF 1'500'000.–6%

Multiplikator: x3 im Kanton Zürich

Onkel / Tante

Steuersatz2--6% x5
Multiplikatorx5
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 30'000.–2%
CHF 30'000.– -- CHF 90'000.–3%
CHF 90'000.– -- CHF 180'000.–4%
CHF 180'000.– -- CHF 360'000.–5%
CHF 360'000.– -- CHF 840'000.–6%
CHF 840'000.– -- CHF 1'500'000.–7%
ab CHF 1'500'000.–6%

Multiplikator: x5 im Kanton Zürich

Neffe / Nichte

Steuersatz2--6% x5
Multiplikatorx5
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 30'000.–2%
CHF 30'000.– -- CHF 90'000.–3%
CHF 90'000.– -- CHF 180'000.–4%
CHF 180'000.– -- CHF 360'000.–5%
CHF 360'000.– -- CHF 840'000.–6%
CHF 840'000.– -- CHF 1'500'000.–7%
ab CHF 1'500'000.–6%

Multiplikator: x5 im Kanton Zürich

Nicht verwandt / Dritte

Steuersatz2--6% x6
Multiplikatorx6
Stufe (CHF)Steuersatz
CHF 0.– -- CHF 30'000.–2%
CHF 30'000.– -- CHF 90'000.–3%
CHF 90'000.– -- CHF 180'000.–4%
CHF 180'000.– -- CHF 360'000.–5%
CHF 360'000.– -- CHF 840'000.–6%
CHF 840'000.– -- CHF 1'500'000.–7%
ab CHF 1'500'000.–6%

Multiplikator: x6 im Kanton Zürich

Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer — Zürich

Gleiche Steuersätze, unterschiedlicher Zeitpunkt

Im Kanton Zürich gelten für Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der Besteuerung:

Schenkung (zu Lebzeiten)

  • Steuer im Zeitpunkt der Zuwendung
  • Massgebend: Wohnsitz des Schenkenden
  • Zeitliche Staffelung möglich

Erbschaft (im Todesfall)

  • Steuer erst im Todesfall fällig
  • Massgebend: letzter Wohnsitz des Erblassers
  • Gesamter Nachlass auf einmal

Tipps zur Steueroptimierung bei Schenkungen

  • 1.Zeitliche Staffelung: Verteilen Sie grössere Schenkungen über mehrere Jahre, um die Progression zu brechen und tiefere Steuerstufen zu nutzen.
  • 2.Freibeträge nutzen: Im Kanton Zürich gibt es Freibeträge für: Eltern (CHF 200'000.–), Geschwister (CHF 15'000.–).
  • 3.Nutzniessung bei Immobilien: Wer eine Immobilie schenkt und sich die Nutzniessung vorbehält, reduziert den steuerbaren Schenkungswert erheblich.
  • 4.Ausgleichungspflicht beachten: Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Erben gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der späteren Erbteilung ausgeglichen werden (Art. 626 ZGB).

Quellen: zh.ch, centrolaw.ch. Die Angaben dienen zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer Zürich

Wie hoch ist die Schenkungssteuer im Kanton Zürich?

Die Schenkungssteuer im Kanton Zürich hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel sind befreit. Für nicht befreite Beschenkte liegt der Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 6% und 36%.

Wer ist im Kanton Zürich von der Schenkungssteuer befreit?

Im Kanton Zürich sind folgende Personengruppen von der Schenkungssteuer befreit: Ehepartner / eingetragene Partner, Kinder, Enkel. Alle übrigen Verwandtschaftsgrade werden besteuert.

Muss ich eine Schenkung im Kanton Zürich melden?

Ja. Im Kanton Zürich besteht eine Meldepflicht für Schenkungen. Die Schenkung muss in der Steuererklärung deklariert werden. Unterlassung kann zu Nachsteuern und Bussen führen. Bei Immobilien erfolgt die Erfassung über die Grundbuchänderung automatisch.

Ist die Schenkungssteuer im Kanton Zürich gleich wie die Erbschaftssteuer?

Ja. Im Kanton Zürich gelten für Schenkungen grundsätzlich die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie für Erbschaften. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Die Schenkungssteuer wird bei Zuwendungen zu Lebzeiten fällig, die Erbschaftssteuer erst im Todesfall.

Kann ich die Schenkungssteuer im Kanton Zürich optimieren?

Ja. Durch zeitliche Staffelung von Schenkungen über mehrere Jahre, Nutzung von Freibeträgen und Nutzniessung (z.B. bei Immobilien) lässt sich die Steuerbelastung im Kanton Zürich legal reduzieren. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert.

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Die Schenkungssteuer kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad stark variieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Ziehen Sie bei grösseren Schenkungen eine professionelle Steuerberatung in Betracht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Steuersätze und Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gültigen kantonalen Steuergesetzen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Zürich. Zuletzt aktualisiert: April 2026.