Die Erbschaftssteuer in der Schweiz ist kantonal geregelt — mit enormen Unterschieden. Dieser umfassende Kantonsvergleich zeigt alle Tarife, Freibeträge und Steuerbefreiungen auf einen Blick. Basierend auf den aktuellen kantonalen Steuergesetzen und der ESTV.
Anders als in vielen europäischen Ländern gibt es in der Schweiz keine nationale Erbschaftssteuer. Die Besteuerung von Erbschaften ist ausschliesslich Sache der Kantone. Das führt zu 26 verschiedenen Steuersystemen mit teils erheblichen Unterschieden bei Steuersätzen, Freibeträgen und Steuerbefreiungen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640), das die Erbfolge regelt. Die Besteuerung selbst wird durch die kantonalen Steuergesetze bestimmt. Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) enthält keine Vorschriften zur Erbschaftssteuer — sie ist explizit von der Steuerharmonisierung ausgenommen.
Massgebend für die Besteuerung ist grundsätzlich der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Bei Grundstücken gilt das Belegenheitsprinzip: Die Steuer wird vom Kanton erhoben, in dem die Liegenschaft liegt. Befindet sich eine Immobilie also im Kanton Bern, der Erblasser wohnte aber im Kanton Zürich, besteuert Bern den Immobilienanteil und Zürich das übrige Vermögen.
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt in der Regel von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe sowie der Höhe der Erbschaft. Je näher die verwandtschaftliche Beziehung, desto tiefer der Steuersatz — oder desto eher besteht eine vollständige Steuerbefreiung. Die meisten Kantone verwenden progressive Steuertarife, bei denen der Steuersatz mit steigendem Erbbetrag zunimmt.
Die Steuerbefreiung hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Kanton ab. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:
Drei Kantone stechen besonders hervor, weil sie generell keine oder keine kantonale Erbschaftssteuer erheben:
Schwyz
0 % für alle Verwandtschaftsgrade
Obwalden
0 % für alle Verwandtschaftsgrade
Luzern
Keine kantonale Steuer seit 2012 (Gemeinden können erheben)
Die folgende Tabelle zeigt die maximalen Erbschaftssteuersätze ausgewählter Kantone nach Verwandtschaftsgrad. Die Sätze beziehen sich auf die kantonale Steuer (ohne allfällige Gemeindezuschläge). Die meisten Kantone wenden progressive Tarife an — der effektive Satz hängt von der Höhe der Erbschaft ab.
| Kanton | Direkte Nachkommen | Geschwister | Nicht-Verwandte |
|---|---|---|---|
| SZ — Schwyz | 0 % | 0 % | 0 % |
| OW — Obwalden | 0 % | 0 % | 0 % |
| LU — Luzern | 0 % | 0 % (kantonal) | 0 % (kantonal) |
| NW — Nidwalden | 0 % | 2–5 % | 5–15 % |
| UR — Uri | 0 % | 2–8 % | 5–20 % |
| ZG — Zug | 0 % | 4–8 % | 10–20 % |
| ZH — Zürich | 0 % | 6–18 % | 12–36 % |
| BE — Bern | 0 % | 6–15 % | 12–30 % |
| AG — Aargau | 0 % | 4–12 % | 12–24 % |
| SG — St. Gallen | 0 % | 4–10 % | 10–20 % |
| BS — Basel-Stadt | 0 % | 7.5–22.5 % | 22.5–37.5 % |
| GR — Graubünden | 0 % | 3–10 % | 10–25 % |
| VD — Waadt | bis 3.5 % | 7–21 % | 14–42 % |
| GE — Genf | 0 % | 9.78–26.72 % | 24.44–54.6 % |
| NE — Neuenburg | bis 3 % | 9–21 % | 18–42 % |
| AI — Appenzell I.Rh. | 1 % | 8–16 % | 16–32 % |
Hinweis zur Tabelle
Die dargestellten Steuersätze sind Richtwerte basierend auf den kantonalen Steuergesetzen. Viele Kantone erheben zusätzlich Gemeindezuschläge, die den effektiven Steuersatz erhöhen können. Der vollständige Vergleich aller 26 Kantone ist auf unserer Kantonsvergleich-Seite verfügbar. Detaillierte Berechnungen für Ihren konkreten Fall können Sie mit unserem Erbschaftssteuer-Rechner durchführen.
Neben dem Steuersatz spielen die Freibeträge eine zentrale Rolle bei der Erbschaftssteuer. Ein Freibetrag reduziert den steuerbaren Nachlass — nur der übersteigende Betrag wird besteuert. Eine Freigrenze wirkt hingegen als Schwellenwert: Wird sie überschritten, ist die gesamte Erbschaft steuerbar.
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der vom steuerbaren Erbe abgezogen wird. Nur der übersteigende Teil wird besteuert.
Beispiel Zürich
Freibetrag für Geschwister: CHF 15’000. Eine Erbschaft von CHF 115’000 ergibt einen steuerbaren Betrag von CHF 100’000.
Bei einer Freigrenze wird der gesamte Betrag besteuert, sobald die Grenze überschritten ist. Es gibt keinen Abzug.
Beispiel
Bei einer Freigrenze von CHF 10’000: Erbt jemand CHF 9’000, fällt keine Steuer an. Erbt jemand CHF 11’000, werden die vollen CHF 11’000 besteuert.
| Kanton | Ehepartner | Kinder | Geschwister |
|---|---|---|---|
| Zürich | Steuerfrei | Steuerfrei | CHF 15’000 |
| Bern | Steuerfrei | Steuerfrei | CHF 12’000 |
| Waadt | Steuerfrei | CHF 250’000 | CHF 10’000 |
| Genf | Steuerfrei | Steuerfrei | CHF 5’000 |
| Aargau | Steuerfrei | Steuerfrei | CHF 0 |
| St. Gallen | Steuerfrei | Steuerfrei | CHF 0 |
Quelle: Kantonale Steuergesetze, ESTV Dossier Steuerinformationen — Erbschafts- und Schenkungssteuer. Freibeträge beziehen sich auf die kantonale Steuer; Gemeinderegeln können abweichen.
Im Jahr 2026 gibt es keine grundsätzlichen Änderungen bei der kantonalen Erbschaftssteuer. Die Steuersätze und Freibeträge sind in den meisten Kantonen stabil geblieben. Die letzte grosse Änderung im Erbrecht war die Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023, die zwar nicht die Steuersätze, aber die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen verändert hat.
Pflichtteilsreduktion: Der Pflichtteil der Nachkommen wurde von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt (Art. 471 ZGB). Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Das bedeutet mehr Gestaltungsfreiheit bei der Nachlassplanung.
Grössere frei verfügbare Quote:Durch die reduzierten Pflichtteile können Erblasser über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen. Das ermöglicht zum Beispiel die steuerlich optimierte Begünstigung von Konkubinatspartnern.
Verfügungsbeschränkung bei Scheidung:Zuwendungen an den Ehegatten im Testament oder Erbvertrag werden ungültig, sobald ein Scheidungsverfahren hängig ist (Art. 120 Abs. 2 ZGB). Das verhindert unbeabsichtigte Begünstigungen im Trennungsfall.
Auf eidgenössischer Ebene wurde die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» (Erbschaftssteuerreform-Initiative) im Juni 2015 mit 71 % Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Seither gab es keine erneuten Vorstösse für eine nationale Erbschaftssteuer. Die Besteuerung bleibt somit vollständig in kantonaler Kompetenz.
Durch eine vorausschauende Nachlassplanung lässt sich die Erbschaftssteuer in der Schweiz legal optimieren. Hier die wichtigsten Instrumente:
Durch gestaffelte Zuwendungen zu Lebzeiten können Freibeträge mehrfach genutzt werden. In Kantonen mit sich erneuernden Freibeträgen lässt sich so die steuerbare Summe erheblich reduzieren. Mehr dazu: Erbvorbezug Schweiz und Schenkung oder Erbschaft.
Bei der Übertragung von Immobilien kann die Einräumung einer Nutzniessung (Art. 745 ZGB) den steuerbaren Wert reduzieren. Die Eltern übertragen das Eigentum, behalten aber das Nutzungs- und Ertragsrecht. Mehr dazu: Nutzniessung Schweiz und Immobilie erben.
Da die Erbschaftssteuer kantonal geregelt ist, kann ein Wohnsitzwechsel in einen steuergünstigen Kanton (z.B. Schwyz oder Obwalden) die Belastung auf null reduzieren. Beachten Sie: Für Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip — die Steuer richtet sich nach dem Standort der Liegenschaft.
Seit der Erbrechtsrevision 2023 steht eine grössere frei verfügbare Quote zur Verfügung. Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es, steuerbefreite Erben (z.B. Ehepartner, Kinder) stärker zu begünstigen und damit die Gesamtsteuerbelastung zu senken.
In vielen Kantonen ist der Ehegatte vollständig steuerbefreit. Durch die maximale Begünstigung des überlebenden Ehegatten (Nutzniessung am gesamten Nachlass nach Art. 473 ZGB oder Vorschlagszuweisung im Ehevertrag) kann die Steuerbelastung in der ersten Generation reduziert oder eliminiert werden.
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WeiterlesenNein. In der Schweiz gibt es keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene. Die Erbschaftssteuer wird ausschliesslich von den Kantonen erhoben. Massgebend ist grundsätzlich der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Art. 22 StHG). Bei Grundstücken ist der Kanton zuständig, in dem die Liegenschaft liegt (Belegenheitsprinzip).
Die Kantone Schwyz und Obwalden erheben generell keine Erbschaftssteuer — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Der Kanton Luzern erhebt seit 2012 ebenfalls keine kantonale Erbschaftssteuer mehr, wobei einzelne Gemeinden eine kommunale Erbschaftssteuer erheben können. In den meisten übrigen Kantonen sind zumindest direkte Nachkommen und Ehepartner steuerbefreit.
In der grossen Mehrheit der Kantone sind direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Ausnahmen gibt es in wenigen Kantonen wie Waadt (steuerpflichtig ab CHF 250'000), Neuenburg und Appenzell Innerrhoden, wo auch Kinder Erbschaftssteuer zahlen — allerdings zu einem tiefen Steuersatz und oft mit grosszügigen Freibeträgen.
Die Erbschaftssteuer für Geschwister variiert stark zwischen den Kantonen. Typische Steuersätze liegen zwischen 6 % und 20 %. Im Kanton Zürich beträgt der Steuersatz für Geschwister 6–18 %, in Bern 6–15 % und in Genf bis zu 26.72 %. In Schwyz und Obwalden zahlen auch Geschwister keine Erbschaftssteuer.
Ein Freibetrag reduziert den steuerbaren Betrag: Nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert. Bei einer Freigrenze wird dagegen der gesamte Betrag besteuert, sobald die Grenze überschritten ist. Beispiel: Bei einem Freibetrag von CHF 200'000 und einer Erbschaft von CHF 300'000 werden nur CHF 100'000 besteuert. Bei einer Freigrenze von CHF 200'000 wären die vollen CHF 300'000 steuerbar.
Die Erbrechtsrevision vom 1. Januar 2023 hat die Erbschaftssteuer nicht direkt verändert — sie betrifft die zivilrechtliche Erbfolge. Die wichtigste Neuerung ist die Reduktion der Pflichtteile: Der Pflichtteil der Nachkommen wurde von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt (Art. 471 ZGB). Dadurch hat der Erblasser mehr Spielraum bei der Nachlassplanung, was indirekt auch steuerliche Auswirkungen haben kann.
Grundsätzlich ja. Da die Erbschaftssteuer kantonal geregelt ist, kann ein Umzug in einen steuergünstigeren Kanton (z.B. Schwyz oder Obwalden) die Steuerbelastung erheblich reduzieren. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Achtung: Für Grundstücke gilt das Belegenheitsprinzip — die Steuer richtet sich nach dem Kanton, in dem die Immobilie liegt, nicht nach dem Wohnsitzkanton.
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Erbschaftssteuer berechnenDieser Artikel dient zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei grösseren Erbschaften empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Notars. Alle Angaben basieren auf den kantonalen Steuergesetzen und den Publikationen der ESTV.
Redaktion: erbschaftssteuer-rechner.ch
Geprüft anhand offizieller Quellen (ESTV, kantonale Steuergesetze, ZGB) · Letzte Prüfung: Juli 2026
Basierend auf offiziellen Quellen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der kantonalen Steuerverwaltungen. Alle Rechtsgrundlagen referenzieren das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640).
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