Stand Juli 202612 Min. Lesezeit

Erbschaftssteuer Schweiz 2026 — Alle Kantone im Überblick

Die Erbschaftssteuer in der Schweiz ist kantonal geregelt — mit enormen Unterschieden. Dieser umfassende Kantonsvergleich zeigt alle Tarife, Freibeträge und Steuerbefreiungen auf einen Blick. Basierend auf den aktuellen kantonalen Steuergesetzen und der ESTV.

Wie funktioniert die Erbschaftssteuer in der Schweiz?

Anders als in vielen europäischen Ländern gibt es in der Schweiz keine nationale Erbschaftssteuer. Die Besteuerung von Erbschaften ist ausschliesslich Sache der Kantone. Das führt zu 26 verschiedenen Steuersystemen mit teils erheblichen Unterschieden bei Steuersätzen, Freibeträgen und Steuerbefreiungen.

Die rechtliche Grundlage bildet das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 457–640), das die Erbfolge regelt. Die Besteuerung selbst wird durch die kantonalen Steuergesetze bestimmt. Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) enthält keine Vorschriften zur Erbschaftssteuer — sie ist explizit von der Steuerharmonisierung ausgenommen.

Massgebend für die Besteuerung ist grundsätzlich der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Bei Grundstücken gilt das Belegenheitsprinzip: Die Steuer wird vom Kanton erhoben, in dem die Liegenschaft liegt. Befindet sich eine Immobilie also im Kanton Bern, der Erblasser wohnte aber im Kanton Zürich, besteuert Bern den Immobilienanteil und Zürich das übrige Vermögen.

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt in der Regel von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe sowie der Höhe der Erbschaft. Je näher die verwandtschaftliche Beziehung, desto tiefer der Steuersatz — oder desto eher besteht eine vollständige Steuerbefreiung. Die meisten Kantone verwenden progressive Steuertarife, bei denen der Steuersatz mit steigendem Erbbetrag zunimmt.

Wer erbt steuerfrei?

Die Steuerbefreiung hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Kanton ab. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:

In allen Kantonen steuerfrei

  • Ehepartner und eingetragene Partner sind in allen 26 Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit
  • Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sind in den meisten Kantonen steuerfrei — darunter Zürich, Bern, Luzern, Aargau, St. Gallen, Basel-Stadt und Graubünden

Ausnahmen beachten

  • Waadt (VD): Direkte Nachkommen zahlen Erbschaftssteuer ab CHF 250’000 (Steuersatz bis 3.5 %)
  • Neuenburg (NE): Direkte Nachkommen zahlen bis zu 3 % Erbschaftssteuer
  • Appenzell Innerrhoden (AI): Direkte Nachkommen zahlen 1 % Erbschaftssteuer ab CHF 300’000

Kantone ohne Erbschaftssteuer

Drei Kantone stechen besonders hervor, weil sie generell keine oder keine kantonale Erbschaftssteuer erheben:

Schwyz

0 % für alle Verwandtschaftsgrade

Obwalden

0 % für alle Verwandtschaftsgrade

Luzern

Keine kantonale Steuer seit 2012 (Gemeinden können erheben)

Kantonsvergleich: Steuersätze im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die maximalen Erbschaftssteuersätze ausgewählter Kantone nach Verwandtschaftsgrad. Die Sätze beziehen sich auf die kantonale Steuer (ohne allfällige Gemeindezuschläge). Die meisten Kantone wenden progressive Tarife an — der effektive Satz hängt von der Höhe der Erbschaft ab.

KantonDirekte NachkommenGeschwisterNicht-Verwandte
SZ — Schwyz0 %0 %0 %
OW — Obwalden0 %0 %0 %
LU — Luzern0 %0 % (kantonal)0 % (kantonal)
NW — Nidwalden0 %2–5 %5–15 %
UR — Uri0 %2–8 %5–20 %
ZG — Zug0 %4–8 %10–20 %
ZH — Zürich0 %6–18 %12–36 %
BE — Bern0 %6–15 %12–30 %
AG — Aargau0 %4–12 %12–24 %
SG — St. Gallen0 %4–10 %10–20 %
BS — Basel-Stadt0 %7.5–22.5 %22.5–37.5 %
GR — Graubünden0 %3–10 %10–25 %
VD — Waadtbis 3.5 %7–21 %14–42 %
GE — Genf0 %9.78–26.72 %24.44–54.6 %
NE — Neuenburgbis 3 %9–21 %18–42 %
AI — Appenzell I.Rh.1 %8–16 %16–32 %

Hinweis zur Tabelle

Die dargestellten Steuersätze sind Richtwerte basierend auf den kantonalen Steuergesetzen. Viele Kantone erheben zusätzlich Gemeindezuschläge, die den effektiven Steuersatz erhöhen können. Der vollständige Vergleich aller 26 Kantone ist auf unserer Kantonsvergleich-Seite verfügbar. Detaillierte Berechnungen für Ihren konkreten Fall können Sie mit unserem Erbschaftssteuer-Rechner durchführen.

Freibeträge und Freigrenzen

Neben dem Steuersatz spielen die Freibeträge eine zentrale Rolle bei der Erbschaftssteuer. Ein Freibetrag reduziert den steuerbaren Nachlass — nur der übersteigende Betrag wird besteuert. Eine Freigrenze wirkt hingegen als Schwellenwert: Wird sie überschritten, ist die gesamte Erbschaft steuerbar.

Was ist ein Freibetrag?

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der vom steuerbaren Erbe abgezogen wird. Nur der übersteigende Teil wird besteuert.

Beispiel Zürich

Freibetrag für Geschwister: CHF 15’000. Eine Erbschaft von CHF 115’000 ergibt einen steuerbaren Betrag von CHF 100’000.

Was ist eine Freigrenze?

Bei einer Freigrenze wird der gesamte Betrag besteuert, sobald die Grenze überschritten ist. Es gibt keinen Abzug.

Beispiel

Bei einer Freigrenze von CHF 10’000: Erbt jemand CHF 9’000, fällt keine Steuer an. Erbt jemand CHF 11’000, werden die vollen CHF 11’000 besteuert.

Wichtige Freibeträge nach Kanton

KantonEhepartnerKinderGeschwister
ZürichSteuerfreiSteuerfreiCHF 15’000
BernSteuerfreiSteuerfreiCHF 12’000
WaadtSteuerfreiCHF 250’000CHF 10’000
GenfSteuerfreiSteuerfreiCHF 5’000
AargauSteuerfreiSteuerfreiCHF 0
St. GallenSteuerfreiSteuerfreiCHF 0

Quelle: Kantonale Steuergesetze, ESTV Dossier Steuerinformationen — Erbschafts- und Schenkungssteuer. Freibeträge beziehen sich auf die kantonale Steuer; Gemeinderegeln können abweichen.

Neuerungen 2026

Im Jahr 2026 gibt es keine grundsätzlichen Änderungen bei der kantonalen Erbschaftssteuer. Die Steuersätze und Freibeträge sind in den meisten Kantonen stabil geblieben. Die letzte grosse Änderung im Erbrecht war die Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023, die zwar nicht die Steuersätze, aber die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen verändert hat.

Erbrechtsrevision 2023 — Was sich geändert hat

Pflichtteilsreduktion: Der Pflichtteil der Nachkommen wurde von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt (Art. 471 ZGB). Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Das bedeutet mehr Gestaltungsfreiheit bei der Nachlassplanung.

Grössere frei verfügbare Quote:Durch die reduzierten Pflichtteile können Erblasser über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen. Das ermöglicht zum Beispiel die steuerlich optimierte Begünstigung von Konkubinatspartnern.

Verfügungsbeschränkung bei Scheidung:Zuwendungen an den Ehegatten im Testament oder Erbvertrag werden ungültig, sobald ein Scheidungsverfahren hängig ist (Art. 120 Abs. 2 ZGB). Das verhindert unbeabsichtigte Begünstigungen im Trennungsfall.

Auf eidgenössischer Ebene wurde die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» (Erbschaftssteuerreform-Initiative) im Juni 2015 mit 71 % Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Seither gab es keine erneuten Vorstösse für eine nationale Erbschaftssteuer. Die Besteuerung bleibt somit vollständig in kantonaler Kompetenz.

Strategien zur legalen Steueroptimierung

Durch eine vorausschauende Nachlassplanung lässt sich die Erbschaftssteuer in der Schweiz legal optimieren. Hier die wichtigsten Instrumente:

1

Erbvorbezug und Schenkung zu Lebzeiten

Durch gestaffelte Zuwendungen zu Lebzeiten können Freibeträge mehrfach genutzt werden. In Kantonen mit sich erneuernden Freibeträgen lässt sich so die steuerbare Summe erheblich reduzieren. Mehr dazu: Erbvorbezug Schweiz und Schenkung oder Erbschaft.

2

Nutzniessung bei Immobilien

Bei der Übertragung von Immobilien kann die Einräumung einer Nutzniessung (Art. 745 ZGB) den steuerbaren Wert reduzieren. Die Eltern übertragen das Eigentum, behalten aber das Nutzungs- und Ertragsrecht. Mehr dazu: Nutzniessung Schweiz und Immobilie erben.

3

Wohnsitzkanton wählen

Da die Erbschaftssteuer kantonal geregelt ist, kann ein Wohnsitzwechsel in einen steuergünstigen Kanton (z.B. Schwyz oder Obwalden) die Belastung auf null reduzieren. Beachten Sie: Für Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip — die Steuer richtet sich nach dem Standort der Liegenschaft.

4

Nachlassplanung mit Testament oder Erbvertrag

Seit der Erbrechtsrevision 2023 steht eine grössere frei verfügbare Quote zur Verfügung. Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es, steuerbefreite Erben (z.B. Ehepartner, Kinder) stärker zu begünstigen und damit die Gesamtsteuerbelastung zu senken.

5

Begünstigung des Ehegatten

In vielen Kantonen ist der Ehegatte vollständig steuerbefreit. Durch die maximale Begünstigung des überlebenden Ehegatten (Nutzniessung am gesamten Nachlass nach Art. 473 ZGB oder Vorschlagszuweisung im Ehevertrag) kann die Steuerbelastung in der ersten Generation reduziert oder eliminiert werden.

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Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer Schweiz

Erhebt die Schweiz eine eidgenössische Erbschaftssteuer?

Nein. In der Schweiz gibt es keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene. Die Erbschaftssteuer wird ausschliesslich von den Kantonen erhoben. Massgebend ist grundsätzlich der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (Art. 22 StHG). Bei Grundstücken ist der Kanton zuständig, in dem die Liegenschaft liegt (Belegenheitsprinzip).

In welchen Kantonen gibt es keine Erbschaftssteuer?

Die Kantone Schwyz und Obwalden erheben generell keine Erbschaftssteuer — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Der Kanton Luzern erhebt seit 2012 ebenfalls keine kantonale Erbschaftssteuer mehr, wobei einzelne Gemeinden eine kommunale Erbschaftssteuer erheben können. In den meisten übrigen Kantonen sind zumindest direkte Nachkommen und Ehepartner steuerbefreit.

Müssen Kinder in der Schweiz Erbschaftssteuer zahlen?

In der grossen Mehrheit der Kantone sind direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Ausnahmen gibt es in wenigen Kantonen wie Waadt (steuerpflichtig ab CHF 250'000), Neuenburg und Appenzell Innerrhoden, wo auch Kinder Erbschaftssteuer zahlen — allerdings zu einem tiefen Steuersatz und oft mit grosszügigen Freibeträgen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Geschwister?

Die Erbschaftssteuer für Geschwister variiert stark zwischen den Kantonen. Typische Steuersätze liegen zwischen 6 % und 20 %. Im Kanton Zürich beträgt der Steuersatz für Geschwister 6–18 %, in Bern 6–15 % und in Genf bis zu 26.72 %. In Schwyz und Obwalden zahlen auch Geschwister keine Erbschaftssteuer.

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?

Ein Freibetrag reduziert den steuerbaren Betrag: Nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert. Bei einer Freigrenze wird dagegen der gesamte Betrag besteuert, sobald die Grenze überschritten ist. Beispiel: Bei einem Freibetrag von CHF 200'000 und einer Erbschaft von CHF 300'000 werden nur CHF 100'000 besteuert. Bei einer Freigrenze von CHF 200'000 wären die vollen CHF 300'000 steuerbar.

Hat das neue Erbrecht 2023 die Erbschaftssteuer verändert?

Die Erbrechtsrevision vom 1. Januar 2023 hat die Erbschaftssteuer nicht direkt verändert — sie betrifft die zivilrechtliche Erbfolge. Die wichtigste Neuerung ist die Reduktion der Pflichtteile: Der Pflichtteil der Nachkommen wurde von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt (Art. 471 ZGB). Dadurch hat der Erblasser mehr Spielraum bei der Nachlassplanung, was indirekt auch steuerliche Auswirkungen haben kann.

Kann ich durch einen Umzug in einen anderen Kanton Erbschaftssteuer sparen?

Grundsätzlich ja. Da die Erbschaftssteuer kantonal geregelt ist, kann ein Umzug in einen steuergünstigeren Kanton (z.B. Schwyz oder Obwalden) die Steuerbelastung erheblich reduzieren. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Achtung: Für Grundstücke gilt das Belegenheitsprinzip — die Steuer richtet sich nach dem Kanton, in dem die Immobilie liegt, nicht nach dem Wohnsitzkanton.

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Dieser Artikel dient zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei grösseren Erbschaften empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Notars. Alle Angaben basieren auf den kantonalen Steuergesetzen und den Publikationen der ESTV.

Redaktion: erbschaftssteuer-rechner.ch

Geprüft anhand offizieller Quellen (ESTV, kantonale Steuergesetze, ZGB) · Letzte Prüfung: Juli 2026

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